Bundestag beschließt neue Regelungen für Sicherheitsbeauftragte in der Bauwirtschaft

31.03.2026

Der Deutsche Bundestag hat eine Neuregelung für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen beschlossen. Zukünftig soll die Bestellung stärker an der tatsächlichen Gefährdungssituation orientiert sein. Die bisherige Schwelle von 20 Beschäftigten für die verpflichtende Benennung von Sicherheitsbeauftragten wurde auf 50 Beschäftigte angehoben. Für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten entfällt somit die pauschale Verpflichtung, Sicherheitsbeauftragte zu ernennen, es sei denn, spezielle Risiken liegen vor.

Reaktionen aus der Bauwirtschaft

Diese Änderungen wurden von der Bauwirtschaft positiv aufgenommen. Insbesondere der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) sehen darin einen Fortschritt. Sie betonen, dass die Anpassungen den spezifischen Bedingungen der Bauwirtschaft besser gerecht werden, da starre Schwellenwerte den dynamischen Arbeitsvorgängen auf Baustellen nicht entsprechen.

Sicherheitsbeauftragte und ihre Rolle

Trotz der Anpassung bleibt die Rolle der Sicherheitsbeauftragten in der Bauwirtschaft entscheidend. Sie sind unverzichtbar, um die spezifischen Risiken auf Baustellen, wie das Arbeiten in großer Höhe oder der Umgang mit schweren Maschinen, effektiv zu managen. Sicherheitsbeauftragte stellen sicher, dass Gefährdungen frühzeitig erkannt und Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Auch in kleineren Betrieben kann ihre Bestellung notwendig sein, insbesondere wenn der Arbeitgeber selbst nicht vor Ort ist.

Unterstützung durch die BG BAU

Die BG BAU unterstützt Unternehmen bei der Bewertung von Gefährdungen und der Entscheidung, ob Sicherheitsbeauftragte erforderlich sind. Maßgeblich sind dabei die Regelwerke der gesetzlichen Unfallversicherung sowie die spezifischen Bedingungen vor Ort. Die BG BAU hilft dabei, ein flexibles Arbeitsschutzsystem zu etablieren, das sich an den konkreten Gefährdungen orientiert und in die Neuregelung eingeflossen ist.

Bedeutung für die Praxis

Die neuen Regelungen stellen sicher, dass Sicherheitsmaßnahmen in der Bauwirtschaft weiterhin effektiv umgesetzt werden. Die Anpassung der Schwellenwerte bietet Betrieben die Möglichkeit, ihre Arbeitsschutzmaßnahmen zielgerichtet und bedarfsgerecht zu gestalten. Dies ist besonders wichtig, um den dynamischen und oft unvorhersehbaren Bedingungen auf Baustellen Rechnung zu tragen. Sicherheitsbeauftragte bieten die notwendige Unterstützung, um einen sicheren Arbeitsalltag zu gewährleisten.

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