Gemeinsames Positionspapier: Nachhaltiges Ressourcenmanagement mit Sekundärbaustoffen

07.04.2025

Ein gemeinsames Positionspapier mehrerer Verbände stellt Forderungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Einsatz mineralischer Sekundärbaustoffe an die künstige Bundesregierung vor dem Hintergrund der laufenden Koalitionsverhandlungen. Der Fokus liegt auf einem verbesserten Ressourcenmanagement, das durch die bevorstehende Koalitionsregierung gefördert werden soll.

Dringende Anpassungen gefordert

Die Unterzeichnenden des Positionspapiers betonen vier zentrale Forderungen, die in den Koalitionsvertrag aufgenommen werden sollen: Eine schnelle Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV), die Anerkennung von Sekundärbaustoffen als Produkte, KrWG-gerechte Ausschreibungen und die Förderung von Sekundärbaustoffen in Zement und Beton. Diese Maßnahmen sind erforderlich, um den Ressourcenschutz und die Kreislaufwirtschaft im Bauwesen effektiv zu fördern.

Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV)

Die EBV trat am 1. August 2023 in Kraft, um eine einheitliche Bewertung der Umweltverträglichkeit von MEB (mineralischen Ersatzbaustoffen) sicherzustellen. Erste Umfragen deuten jedoch darauf hin, dass der Einsatz von MEB seit ihrer Einführung zurückgegangen ist, was den Zielen der Kreislaufwirtschaft entgegensteht. Eine zeitnahe Überarbeitung der EBV wird als notwendig erachtet, um bestehende Hemmnisse abzubauen und die Verordnung praxistauglicher zu gestalten.

Anerkennung von Sekundärbaustoffen als Produkte

Die Anerkennung von MEB als Produkte statt Abfälle kann Vorurteile abbauen und die Nutzung erleichtern. Es besteht der Bedarf an einer ergänzenden Verordnung, die alle Materialklassen und Einsatzgebiete der EBV umfasst. Diese Anerkennung wäre ein wichtiger Schritt, um der Abfalleinstufung entgegenzuwirken und das Marktpotenzial von Sekundärbaustoffen voll auszuschöpfen.

KrWG-gerechte Ausschreibungen

Momentan werden bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand Sekundärbaustoffe häufig ausgeschlossen. Es bedarf rechtsverbindlicher Formulierungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz, um die Bevorzugung ökologisch vorteilhafter Erzeugnisse zu gewährleisten. Diese Anpassung soll sicherstellen, dass die in § 45 KrWG festgelegten Kriterien für ressourcenschonende Materialien in der Praxis umgesetzt werden.

Einsatz von Sekundärbaustoffen in Zement und Beton

Der aktuelle Rahmen erschwert den Einsatz von Sekundärbaustoffen in Zement und Beton durch unnötige Feststoffbewertungen. Der Gesamtgehalt an Inhaltsstoffen sagt jedoch wenig über die Umweltverträglichkeit aus. Anpassungen sind nötig, um CO2-neutrale Herstellungsverfahren zu unterstützen und den ressourcenschonenden Einsatz von Sekundärbaustoffen zu erleichtern.

Schlussbemerkung der Unterzeichnenden

Die Unterzeichnenden fordern die künftige Bundesregierung auf, die genannten Aspekte zügig zu adressieren. Bürokratische Hürden sollen abgebaut und Stoffströme marktfähig gemacht werden. Diese Anpassungen könnten bedeutende Fortschritte bei der Kreislaufwirtschaft und dem Klimaschutz erzielen und seien politisch geboten.

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