Von gewachsenem Boden ist die Rede, wenn seine Struktur durch natürliche Ablagerung oder Verwitterung des Ausgangsgesteins entstanden ist. Das Gegenteil wäre umgelagerter, angeschütteter oder aufgefüllter Boden. Dieser wurde nach der Entstehung bewegt.

Liegen auf dem Baugrundstück Auffüllungen oder Anschüttungen vor, dann ist im Bodengutachten häufig die Rede davon, dass auf gewachsenem Boden zu gründen ist. Dies hängt damit zusammen, dass aufgeschüttete Böden meist sehr inhomogen gelagert sind und keine ausreichende Tragfähigkeit besitzen. Für den gewachsenen Boden, dessen Eigenschaften räumlich meist recht vergleichbar sind, liegen in der Regel ausreichend Erfahrungswerte vor, um sein bodenmechanisches Verhalten abschätzen zu können, weshalb die Gründung auf gewachsenem Boden empfohlen wird.

Gewachsener Boden ist als Überbegriff zu verstehen, der nur etwas über die Entstehung des Bodens, nicht jedoch etwas über seine Eigenschaften aussagt. Die Eigenschaften sind maßgeblich von der Bodenart geprägt, etwa ob es sich um nichtbindige, bindige oder organische Böden handelt. All diese Bodenarten können natürlich auch umgelagert vorkommen.