Kommission Bodenschutz empfiehlt Novellierung des Bundesbodenschutzgesetzes

07.03.2025

Die Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt (KBU) hat jüngst die Notwendigkeit einer Novellierung des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) betont. Diese Anpassungen sind erforderlich, um aktuellen und zukünftigen Herausforderungen in den Bereichen Klimawandel, Landschaftswasserhaushalt, Nährstoffkreisläufe und Biodiversität effektiv begegnen zu können.

Schutz der Böden als zentrales Anliegen

Ein zentrales Anliegen der KBU ist es, Instrumente zu entwickeln, die den Schutz sowie die Regeneration der Böden und ihrer vielfältigen Funktionen sicherstellen. Dies ist entscheidend, um eine nachhaltige Nutzung der Böden zu gewährleisten, die sowohl die Ernährungssicherheit als auch die Produktion von Biomasse unterstützt. Hierbei wird besonders der Verlust von Bodenmaterial und die Reduktion von Treibhausgasemissionen aus Böden hervorgehoben. Entwässerte Moor- und Auenböden spielen hierbei eine zentrale Rolle, da sie erhebliche Treibhausgasemissionen freisetzen können.

Erhaltung und Verbesserung der Senkenfunktion

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erhaltung und Verbesserung der Senkenfunktion der Böden für organischen Kohlenstoff. Die Bedeutung der Böden als Genreservoir und die Rolle der Bodenorganismen als Motor zahlreicher Prozesse stehen dabei im Fokus. Diese Vielfalt muss erkannt, geschützt und bei Bedarf wiederhergestellt werden, um eine nachhaltige Nutzung sicherzustellen.

Klimawandel und seine Auswirkungen

Die KBU betont ebenfalls die Notwendigkeit, den Auswirkungen des Klimawandels in Deutschland entgegenzuwirken. Sektoren wie Land- und Forstwirtschaft sowie Ökosysteme, Siedlungen und Infrastrukturen sind betroffen. Auch der Hochwasserschutz und die Wasserversorgung für Bevölkerung und Industrie müssen hierbei berücksichtigt werden.

Notwendige Anpassungen des Gesetzentwurfs

Im Rahmen der Novellierung des BBodSchG gehören zu den vorgeschlagenen Anpassungen unter anderem die Erweiterung der Vorsorgepflichten, um Bodenschädigungen wie Versiegelung, Erosion, Verdichtung oder das Eindringen persistenter Schadstoffe zu minimieren.

Die KBU empfiehlt darüber hinaus Maßnahmenprogramme sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene, die darauf abzielen, die Flächenneuinanspruchnahme zu begrenzen. Ein umfassendes Maßnahmenprogramm der Bundesregierung wird als notwendig erachtet, um den Eintrag von Schadstoffen wie langlebigen und schwer abbaubaren Chemikalien zu verringern.

Problematische Substanzen: PFAS

Besonders hervorgehoben wird die Problematik der Per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS). Diese Chemikalien sind in Böden, Trinkwasser, Futtermitteln und Bedarfsgegenständen nachweisbar und erfordern gezielte Maßnahmen zur Reduktion ihrer Einträge in die Umwelt.

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