Der Deutsche Bundestag hat das Bundestariftreuegesetz (BTTG) beschlossen, welches tarifliche Bedingungen stärker in der öffentlichen Auftragsvergabe des Bundes verankern soll. Das Gesetz zielt darauf ab, die Einhaltung von Tarifverträgen in Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten, sicherzustellen. Diese legislative Maßnahme zieht unterschiedliche Reaktionen aus verschiedenen Wirtschaftssektoren nach sich.
Kritik des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) äußerte bereits im Vorfeld Bedenken hinsichtlich der Notwendigkeit dieses Gesetzes. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB, erklärte: „Grundsätzlich ist eine gesetzliche Regelung zur Tariftreue nicht erforderlich und führt trotz aller Versprechungen erneut zu mehr Bürokratie und Haftungsrisiken.“ Er warnte vor zusätzlichen Belastungen für die Branche und einer begrenzten Wirksamkeit des Gesetzes.
Begrenzte Wirkung auf Tarifbindung
Ein wesentlicher Kritikpunkt des ZDB ist, dass das BTTG allein nicht ausreichen wird, um eine stärkere Tarifbindung zu erreichen. Unternehmen könnten als tariftreu angesehen werden, selbst wenn sie nur für die Dauer eines Bundesauftrags die Einhaltung tariflicher Regelungen zusagen. Der ZDB sieht dies als unzureichend an, um eine dauerhafte Tarifbindung zu gewährleisten.
Positiver Aspekt: Digitaler Nachweis der Tariftreue
Trotz kritischer Haltung sieht der ZDB auch positive Entwicklungen durch die Gesetzesänderungen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hat den Gesetzentwurf um einen digitalen Nachweis der Tarifbindung ergänzt. Diese Ergänzung soll bürokratiearm sein und deutliche Vereinfachungen für tarifgebundene Unternehmen mit sich bringen. Der digitale Nachweis wird insbesondere durch die Einbindung der Präqualifizierung ermöglicht. Präqualifizierte Baubetriebe, die Mitglied eines Arbeitgeberverbands sind, können ihre Tarifbindung digital nachweisen, ohne zusätzliche Dokumentationspflichten zu erfüllen.
Notwendigkeit einer Evaluation
Der ZDB betont, dass die praktischen Auswirkungen des Bundestariftreuegesetzes nach einer angemessenen Anlaufphase überprüft werden sollten. Felix Pakleppa betont, dass es wichtig sei, potenzielle inhaltliche Diskrepanzen zwischen tariflichen Regelungen und den Branchenverordnungen zu vermeiden. Eine Evaluation nach zwei bis drei Jahren könnte zeigen, ob die gesetzlichen Regelungen in der Praxis ihren Zweck erfüllen.


