GOA darf Deponie über Deponie errichten

11.03.2026

Die GOA mbH hat für die Deponie Ellert in den Gemarkungen Mögglingen und Essingen ein abfallrechtliches Planfeststellungsverfahren eingeleitet, um die Deponie, die ursprünglich als Hausmülldeponie der Deponieklasse II (DK II) betrieben wurde, um einen Abschnitt der Deponieklasse DK I zu erweitern. Diese Erweiterung basiert auf dem Konzept „Deponie auf Deponie“, wobei die bestehende Deponie erneut genutzt wird, ohne zusätzliche Flächen in Anspruch zu nehmen.

Technische Planung der Deponieerweiterung

Die geplante Erweiterung umfasst eine innovative multifunktionale Abdichtungslösung, die sowohl den Anforderungen der Oberflächenabdichtung einer DK II-Deponie als auch der Basisabdichtung einer DK I-Deponie gerecht wird. Dieses Verfahren gewährleistet, dass die neuen Ablagerungen in Übereinstimmung mit den strengen Anforderungen für Deponien der Klasse DK I erfolgen. Nach Beendigung der Ablagerung ist auf der Deponiekuppe die Einrichtung einer Containerstellfläche vorgesehen, die zur infrastrukturellen Verbesserung beitragen soll.

Bauabschnitte und Volumen

Die Erweiterung der Deponie Ellert ist in vier Hauptbauabschnitte unterteilt und soll insgesamt ein Einlagerungsvolumen von circa 390.000 Kubikmetern für Abfälle der Klasse DK I bereitstellen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eines fünften Bauabschnitts, in dem derzeit als Nachrottefläche und Zwischenlager genutzte Bereiche ebenfalls verfüllt werden könnten. Dies würde das Volumen um weitere 147.000 Kubikmeter erhöhen.

Abfallaufkommen und Deponielaufzeit

Im Ostalbkreis fällt gegenwärtig eine jährliche Menge von etwa 35.000 Kubikmetern an mineralischen Abfällen der Klasse DK I an. Prognosen deuten, bedingt durch zukünftige rechtliche Rahmenbedingungen, auf konstante oder leicht ansteigende Mengen hin. Hinsichtlich der Laufzeit der geplanten Deponieerweiterung enthält der Planfeststellungsbeschluss jedoch keine spezifischen Angaben.

Planrechtfertigung

Die Erweiterung der Deponie Ellert erfolgt vor dem Hintergrund eines fehlenden freien DK-I-Deponievolumens im Ostalbkreis und seiner Umgebung. Der Bedarf wird dadurch verstärkt, dass die nahegelegene Deponie Reutehau, die gegenwärtig DK-I-Material annimmt, als DK-II-Deponie klassifiziert ist. Das noch verfügbare Restvolumen der Deponie Reutehau sollte nach Auffassung des Regierungspräsidiums für DK-II-Abfälle reserviert werden, um einem prognostizierten Engpass an Entsorgungsvolumen entgegenzuwirken.

Durch dieses Vorhaben wird die Entsorgungskapazität für DK-I-Abfälle im Ostalbkreis sicherzustellen, während gleichzeitig eine nachhaltige Nutzung bestehender Deponiestandorte gefördert wird. Die Umsetzung des Projekts erfordert präzise Planung und Koordination, um den technischen Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden. Die Realisierung der DK I-Erweiterung auf der Deponie Ellert stellt einen bedeutenden Schritt zur Optimierung der regionalen Abfallentsorgung dar.

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