Am 11. März 2026 hat die STRABAG AG ein bedeutendes Settlement im Abänderungsverfahren mit der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) erreicht. Dieses Verfahren betraf den ursprünglich am 21. Oktober 2021 festgelegten Geldbußenbeschluss in Höhe von 45,37 Millionen Euro. STRABAG entschied sich, im Rahmen des Settlements eine Erhöhung des Bußgeldes um 100,63 Millionen Euro zu akzeptieren, um ein langwieriges gerichtliches Verfahren zu vermeiden.
Verfahren und Auswirkungen
Das Settlement stellt einen weiteren Schritt zur endgültigen Bereinigung des Baukartells dar, das mit einer Reihe von Hausdurchsuchungen im Frühjahr 2017 bei diversen Bauunternehmen begann. Der Vorwurf umfasste kartellrechtliche Verstöße in einem Zeitraum von 2002 bis 2017. Trotz der erhöhten Geldbuße bleibt STRABAG bei den bisherigen Ergebnisprognosen für die Jahre 2025 und 2026.
Kooperation und Compliance
STRABAG hat während der gesamten Untersuchung eng mit der BWB zusammengearbeitet und zur Aufklärung der Vorwürfe beigetragen. Obwohl das Unternehmen den Kronzeugenstatus verlor, wird die Kooperation mit der Behörde als wichtiger Beitrag zur Klärung der Sachlage hervorgehoben. Darüber hinaus hat STRABAG seine Anstrengungen im Bereich Business Compliance intensiviert. Diese Bemühungen führten dazu, dass sie als erstes international tätiges, österreichisches Unternehmen konzernweit nach den Standards ISO 37001 und ISO 37301 zertifiziert wurden.
Fazit
Mit dem Abschluss des Settlements im Abänderungsverfahren sieht sich STRABAG einen Schritt weiter, um die Angelegenheit des Baukartells endgültig abzuschließen. Die Entscheidung für das Settlement reflektiert eine strategische Einschätzung der Sach- und Rechtslage und erlaubt dem Unternehmen, den Fokus auf zukünftige geschäftliche Entwicklungen zu richten. Parallel dazu unterstreicht die neue Compliance-Zertifizierung die Verpflichtung der STRABAG, in Zukunft noch stärker auf Regelkonformität und ethische Unternehmensführung zu setzen.



