Asbest ist ein allgemein bekannter Gefahrstoff, der in der Vergangenheit gerne als Baustoff verwendet wurde. Über seine Gefährlichkeit wurde man sich erst spät bewusst. In älteren Häusern findet man heute entsprechend viele Bauteile und Baumaterialien, die damit versetzt wurden. Leider ist selten ersichtlich, ob die gesundheitsschädlichen Fasern enthalten sind. Dieser Artikel gibt einen Überblick über das Thema Asbest.

Was ist Asbest?

Asbest ist kein bestimmtes Material, sondern eine Sammelbezeichnung für verschiedene Minerale, die eine faserförmige Erscheinung und viele physikalische Eigenschaften gemein haben. Ist von Asbest die Rede, sind meist folgende Minerale gemeint: Chrysotil, Tremolit, Aktinolith, Grunerit, Antophyllit oder Riebeckit.

Chrysotilasbest ist auch unter dem Namen Weißasbest, Faserserpentinit, Serpentinasbest oder Pikrosmin bekannt und der mengenmäßig verbreitetste Asbest.

Der zweitwichtigste Vertreter ist Blauasbest oder Krokydolith, hinter dem sich das Mineral Riebeckit verbirgt. Blauasbest gilt als gefährlicher als Weißasbest.

Der Name leitet sich vom altgriechischen „Asbestos“ ab, was so viel wie „unvergänglich“ bedeutet. Hier wird bereits ersichtlich, weshalb es in der Vergangenheit als Material so sehr geschätzt wurde. Die Fasern weisen eine hohe Festigkeit auf und sind beständig gegen Hitze und Säure.

Das Mineral hat auch eine hohe Biobeständigkeit, weshalb es nur schwer zersetzt wird. Außerdem hat er gute Dämmeigenschaften und lässt sich gut verarbeiten. In Asbestzement beispielsweise sorgt es zudem für eine Art Armierung, die die Festigkeit des Materials erhöht.

Wo ist Asbest enthalten?

Aufgrund seiner Eigenschaften wurde Asbest auch „Wunderfaser“ genannt. Die Liste an Produkten, in denen die schädlichen Fasern in der Vergangenheit zum Einsatz kam, ist entsprechend lang:

  • Dachplatten
  • Dämmung
  • Abwasserrohre
  • Lüftungsrohre („Toshi-Rohr“)
  • Fußbodenbeläge, Estrich (Steinholzestrich)
  • Fugenmaterial, Kitte, Spachtelmassen, Bitumenkleber
  • Brandschutzisolierung
  • Brandschutztüren
  • Leichtbauplatten („Promasbest“)
  • Fußbodenkleber
  • Wandputz und Wandverkleidungen
  • Diverse Elektrogeräte (Nachtspeicherofen, Bachofen, Herd, Toaster, Bügeleisen)
  • Schutzanzüge der Feuerwehr
  • Blumenkästen
  • Fensterbänke

Warum ist Asbest gefährlich?

Die guten Eigenschaften von Asbest für den industriellen Einsatz sind gleichzeitig auch mitverantwortlich für die Gefährlichkeit für den Menschen. So ist die hohe Beständigkeit in Produkten gewollt und von großem Vorteil. Allerdings hat es diese Eigenschaft leider auch im Lungengewebe, wo es über 40 Jahre in gleichbleibender Menge nachweisbar ist und Krankheiten auslösen kann.

Asbestose

Asbestose ein seit langem bekanntes Krankheitsbild. Sie wird auch Asbestlunge genannt und wird durch das Einatmen von Asbeststaub verursacht. Da Asbest im Körper praktisch nicht abgebaut wird, kann es zu chronischen Entzündungen kommen. Dies führt zu Vernarbungen und Verhärtungen des Lungengewebes, die sich auch nach Beendigung der Exposition fortschreitend verschlimmert. Dieser Prozess wird von Medizinern als Fibrosierung bezeichnet.

Lange wurde der Zusammenhang der Staublunge mit den gesundheitsschädlichen Fasern nicht erkannt, da zwischen der Exposition und der Erkrankung meist Jahrzehnte liegen.

Symptome der Asbestose sind beispielsweise Schmerzen in der Brust, Reizhusten mit Auswurf und Atemnot. Durch die schlechtere Sauerstoffversrogung kommt es zu weiteren Symptomen wie verdickten Fingern und bläuliche Verfärbung der Haut.

Asbestose ist eine anerkannte und meldepflichtige Berufskrankheit. Seit 1978 wurden im Zusammenhang mit Asbest über 17.000 Erkrankungen anerkannt und noch immer sterben Menschen in der Folge der Erkrankung.

Krebs

Asbest ist zudem nachweislich krebserregend, vor allem Lungenkrebs wird auf die Exposition mit den Fasern zurückgeführt. Aber auch Krebs des Brustfells oder Kehlkopfkrebs ist nachweislich auf Asbest zurückzuführen.

Bei Frauen wird sogar Eierstockkrebs beobachtet, der auf Asbest zurückzuführen ist. Dies hängt damit zusammen, dass der Gefahrstoff aufgrund seiner extrem feinen Fasern nicht nur lungengängig sondern auch gewebegängig ist. Weitere Krebsarten stehen zwar im Verdacht durch die feinen Fasern ausgelöst zu werden, dies ist jedoch noch nicht hinreichend belegt.

Auch wenn theoretisch eine einzelne Faser ausreichen kann, um Krebs auszulösen, ist dies sehr unwahrscheinlich. Üblicherweise werden Erkrankungen durch Asbest bei Menschen festgestellt, die meist beruflich über langen Zeitraum oder in hohen Konzentrationen in Kontakt mit Asbestfasern gekommen sind. Das soll dessen Gefahr nicht kleinreden, aber wer in seiner Wohnung Asbest entdeckt hat oder der Verdacht hierzu besteht, sollte nicht gleich in Panik geraten. Denn davon eine Gefahr ausgeht, muss es erst mal in den Körper gelangen.

In den meisten Fällen sind die Baustoffe intakt und es werden keine Asbestfasern freigesetzt. Solange das so bleibt, besteht auch kein Risiko. Kritisch wird es erst, wenn beispielsweise Umbaumaßnahmen geplant sind und hierfür asbesthaltige Materialien ausgebaut werden müssen.

Unterschiede von fest, schwach und ungebundenem Asbest

Hilfreich bei der Beurteilung der Gefährdung ist auch die Unterscheidung in fest, schwach oder ungebundenen Asbest. Fest gebunden heißt, dass das Produkt so verarbeitet ist, dass sich einzelne Asbestfasern nicht ohne weiteres lösen können. Bei ungebundenem oder schwach gebundenem Asbest hingegen sind geringe Einwirkungen ausreichend, damit sich Fasern lösen können.

Auch ursprünglich fest gebundener Asbest kann Fasern freisetzen, wenn das Produkt der Verwitterung ausgesetzt ist. Dies ist besonders bei asbesthaltigen Eternitplatten der Fall, die als Dachabdeckung jahrelang der Witterung ausgesetzt waren. Aber auch einwandfreie Platten können Fasern abgeben, wenn sie bei beim Abriss zerstört werden. Deshalb ist Arbeitssicherheit beim Umgang damit so wichtig.

Asbest nicht verbrennen!

Um zu testen, ob eine Materialprobe Asbest enthält, wird sie zuweilen unter eine Feuerzeugflamme gehalten. Die Idee ist dahinter ist, dass das Mineral nicht schmilzt, manche Kunstfaser hingegen schon. Dies macht jedoch keinen Sinn, da auch künstliche Mineralfaser (KMF), die mit bloßem Auge von Asbest kaum zu unterscheiden ist, nicht schmelzen wird. Vielmehr werden durch das Erhitzen feine Fasern freigesetzt, ohne jeden Erkenntnisgewinn.

Besonders ist davon abzuraten, Asbest im Garten bei einem gemütlichen Lagerfeuer zu verbrennen, anstatt es in eine teure Entsorgung zu geben. Hierbei werden eine große Zahl an Asbestfasern freigesetzt und weit in die Nachbarschaft getragen.

Asbest erkennen

Hunderprozentige Sicherheit, ob ein Material Asbest enthält oder nicht, gibt die Asbestanalytik im Labor. Hierfür wird auf die Methodik der Rasterelektronenmikroskopie zurückgegriffen, die für menschliches Auge verborgenes sichtbar macht. Asbestfasern habe eine charakteristische Struktur, die durch das Rasterelektronenmikroskop stark vergrößert und dadurch erkennbar wird. Geschultes und routiniertes Personal kann die Fasern so einfach von augenscheinlich ähnlichen Fasern, z.B. KMF, unterscheiden.

Bevor eine Materialprobe ins Labor gegeben wird, gibt es jedoch weitere Indizien, die bei der Identifizierung helfen können:

Das Baujahr

In Deutschland wurde es 1993 verboten Asbest oder asbesthaltigen Produkte herzustellen oder zu verwenden. Die EU ist erst einige Jahre später, nämlich 2005 nachgezogen und in den meisten Industrieländern weltweit ist Asbest verboten. In Entwicklungs- und Schwellenländern, so auch in Russland, China oder Indien, wird es hingegen noch verwendet.

In Deutschland kann man sich sicher sein, dass Produkte, die später als 1993 hergestellt wurden, kein Asbest mehr enthalten. Etwas vorsichtiger muss man allerdings beim Jahr des Einbaus sein. Selbst wenn man auf eine Dämmung stößt, die nachweislich nach 1993 eingebaut wurde, kann sie Asbest enthalten. Denn vor allem im privaten Bereich kam es durchaus noch vor, dass auf Restbestände von asbesthaltigen Produkten zurückgegriffen wurde.

Der richtige Umgang mit Asbest

Für den Ausbau und die Entsorgung von asbesthaltigen Baustoffen sollte eine entsprechend qualifizierte Fachfirma beauftragt werden.

Eine Fachfirma berücksichtigt beim Umgang mit Asbest die TRGS 519. Dahinter verbergen sich die „Technischen Regeln für Gefahrstoffe Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) herausgegeben und stellen den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene dar.

Entsprechend qualifiziertes Personal hat Sachkundelehrgänge zur TRGS 519 durchlaufen, die zur Verleihung des sogenannten Asbestscheins führen. Beauftragen Sie eine Fachfirma zur Beseitigung Ihrer asbesthaltigen Produkte, sollten Sie darauf achten, ob die Firma entsprechende Sachkunde vorweisen kann.

Asbest entsorgen

Asbest ist ein Gefahrenstoff, für dessen Entsorgung einige besondere Regelungen gelten. Wer es privat entsorgen möchte, sollte sich im Vorfeld informieren, wo er überhaupt angenommen werden kann. Viele Recyclinghöfe verfügen überhaupt nicht über die technischen Möglichkeiten den Gefahrtstoff anzunehmen, so dass oft auf spezialisierte Entsorger oder Deponien ausgewichen werden muss.

Grundsätzlich ist zu empfehlen, für die Entsorgung eine Fachfirma zu beauftragen. Wird Asbest nicht vorschriftsgemäß entsorgt, so kann dies eine Straftat darstellen. Grundlage hierfür ist § 326 des Strafgesetzbuches (StGB), der den unerlaubten Umgang mit Abfällen behandelt. Hier heißt es, dass derjenige, der „unbefugt Abfälle, die krebserzeugend […] sind“ – und hierzu zählt Asbest – „außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage oder unter wesentlicher Abweichung von einem vorgeschriebenen oder zugelassenen Verfahren sammelt, befördert, behandelt, verwertet, lagert, ablagert, ablässt, beseitigt, handelt, makelt oder sonst bewirtschaftet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“ wird.

Wird man bei der illegalen Entsorgung von Asbest erwischt, kann dies richtig teuer werden oder bei gravierenden Vorfällen auch mit einem Gefängnisaufenthalt belohnt werden. Die Strafbarkeit ist auch gegeben, wenn einem gar nicht bewusst ist, was man da vermeintlich als normalen Bauschutt entsorgen möchte, denn „Unwissenheit schützt vor Straft nicht“. Mischen Sie auf keinen Fall Baustoffe unter den übrigen Bauschutt, wenn Sie die leiseste Vermutung haben, dass es sich hierbei um Asbest handeln könnte!