Die BG Bau hat auf ihrer Website eine Zusammenstellung von wichtigten Neuerungen veröffentlicht, die unter anderem auch Baubranche betreffen werden. Das wird im kommenden Jahr zu beachten sein:
Einführung der novellierten Gefahrstoffverordnung
Am 5. Dezember 2024 trat die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft, die neue Regelungen speziell für Tätigkeiten mit Asbest beim Bauen im Bestand beinhaltet. Ein zentrales Element ist das eingeführte „Ampel-Modell“, welches drei Risikobereiche identifiziert: hohes Risiko, mittleres Risiko und geringes Risiko, basierend auf der Asbest-Faserstaubbelastung. Das Modell ermöglicht es Unternehmen, die Schutzmaßnahmen für die Arbeit mit krebserzeugenden Gefahrstoffen praxisgerecht anhand der Risikobereiche festzulegen. Die BG BAU bietet detaillierte Informationen und gebündelte Angebote auf ihrer Website an.
Änderungen im Gefahrgutrecht
Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich das internationale Regelwerk für Gefahrguttransporte auf der Straße. Abfälle, die mit freiem Asbest kontaminiert sind, dürfen nun in staubdichten, doppelwandigen Containersäcken transportiert werden. Diese Säcke müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, etwa die Größe des Ladeabteils haben, maximal sieben Tonnen fassen und dürfen nach dem Beladen nicht mehr angehoben werden. Dies soll den Transport großer Mengen erleichtern. Weitere Informationen hierzu bietet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr.
Postrechtsmodernisierungsgesetz
Ein weiterer Rechtsbereich ändert sich durch das neue Postrechtsmodernisierungsgesetz, das ab dem 1. Januar 2025 gilt. Der Gesetzgeber verlängert die Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen auf vier Tage, was für die Einhaltung von Fristen durch Unternehmen und Versicherte relevant ist.
E-Rechnung wird zur Pflicht
Mit Beginn des Jahres 2025 sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können. Diese sollten elektronisch verarbeitungskompatibel sein. Ab 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro selbst E-Rechnungen ausstellen können. Diese Verpflichtung gilt ab 2028 für alle Unternehmen.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt in Kraft
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft, welches die Barrierefreiheit von Webseiten fordert. Betriebe, die Produkte online verkaufen, sind davon betroffen, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen für ihre angebotenen Dienstleistungen. Beratungsangebote zur Barrierefreiheit stehen ebenfalls zur Verfügung.
Erhöhung der Minijob-Grenze
Die Grenze für Minijobs erhöht sich parallel zur Anpassung des Mindestlohns auf 556 Euro monatlich, wodurch der maximale Jahresverdienst auf 6.672 Euro steigt. Weitere Details finden Interessierte auf der Seite der Minijob-Zentrale.
Rentenanpassungen im Jahr 2025
Rentnerinnen und Rentner können ab dem 1. Juli 2025 mit einer Anpassung ihrer Renten um 3,5 Prozent rechnen. Diese Entwicklung hängt von der allgemeinen Lohnentwicklung in Deutschland ab. Auch die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung werden angepasst.
Neue Maschinenverordnung
Die neue Maschinenverordnung, veröffentlicht im Jahr 2023, tritt 2027 in Kraft und ersetzt die EU-Maschinenrichtlinie von 2006. Neu sind Regelungen zur künstlichen Intelligenz in Maschinen und Sicherheitsbauteilen. Ein Übergangszeitraum ist nicht vorgesehen. Hersteller müssen sich entsprechend umstellen, weitere Informationen stehen auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zur Verfügung.