Mit dem Inkrafttreten wesentlicher Teile des Bundestariftreuegesetzes am 1. Mai 2026 sieht sich die Bauwirtschaft in Deutschland mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Das Gesetz hat Auswirkungen auf Bauaufträge, die vom Bund, der Deutschen Bahn oder der Autobahn GmbH vergeben werden, sofern der Auftragswert 50.000 Euro übersteigt. Bauunternehmen sind nun verpflichtet, die Entlohnung ihrer Mitarbeitenden einschließlich tariflicher Löhne und Zuschläge, den Mindesturlaub, Höchstarbeitszeiten und Pausen nachzuweisen.
Kritik der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V.
Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) unter der Leitung von Hauptgeschäftsführer Michael Gilka äußerte scharfe Kritik an den neuen Regelungen. Gilka stuft das Bundestariftreuegesetz als „ein nie dagewesenes Bürokratiemonster“ ein, das sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber überfordern könne. Er betont, dass insbesondere das geforderte „Tariftreueversprechen“ für Unternehmen schwer kalkulierbare Risiken mit sich bringe. Aus seiner Sicht führt das Gesetz zu erhöhter Bürokratie und Risiken, was letztlich das Angebot und den Wettbewerb bei öffentlichen Bauprojekten einschränken könnte.
Praktische Auswirkungen auf die Bauwirtschaft
Michael Gilka hebt hervor, dass mittelständische Bauunternehmen traditionell faire Arbeitsbedingungen bieten und unterstreicht, dass das Bundestariftreuegesetz an der Realität in der Bauwirtschaft vorbeigehe. Er verweist auf den Fachkräftemangel, der Unternehmen zwingt, wettbewerbsfähige Löhne zu zahlen. Trotz der allgemeinen Bereitschaft, faire Bedingungen zu schaffen, stellt das Gesetz durch seine Nachweispflichten eine zusätzliche Belastung dar. Die Nachweispflichten betreffen auch Subunternehmen und sind in den Vergabeverordnungen festgelegt.
Versprechen der Bürokratieentlastung nicht eingelöst
Die BVMB kritisiert die Bundesregierung dafür, ihr Versprechen, Bürokratie abzubauen, nicht eingelöst zu haben. „Mit dem Bundestariftreuegesetz ist das genaue Gegenteil dessen eingetreten, was politisch angekündigt wurde“, erklärt Gilka. Für Unternehmen, die für die öffentliche Hand tätig sind, bedeutet dies einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand ohne erkennbaren Mehrwert im täglichen Betrieb. Das Gesetz entziehe der Branche Kapazitäten, die andernorts dringend benötigt würden, und könne sich somit als Hemmnis für das Wachstum erweisen.
Gilkas Äußerungen unterstreichen die Bedenken der BVMB hinsichtlich der administrativen und wirtschaftlichen Herausforderungen, die durch diese neue Gesetzgebung für die Bauwirtschaft entstehen.



