Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) äußerte in einer Pressemittelung vom 14. April 2026 Besorgnis über den zunehmenden Kostendruck auf Bauunternehmen angesichts drastisch steigender Preise für energie- und rohölbasierte Produkte, insbesondere Bitumen und Diesel. Der Verband weist auf die erheblichen Schwierigkeiten hin, die sich durch die unvorhersehbaren Preissprünge bei der Kalkulation von Bauprojekten ergeben. Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der BVMB, beschreibt die Lage als unplanbar für Unternehmen.
Herausforderungen durch geopolitische Krisen
Geopolitische Entwicklungen, insbesondere der Irankrieg, haben sich laut BVMB zu einem ernsthaften Problem für die Bauwirtschaft entwickelt, ähnlich wie der Krieg in der Ukraine zuvor. Die daraus resultierenden steigenden Kosten für Energie und Materialien belasten Bauunternehmen, die oft an bestehende Preisangebote gebunden sind und diese nicht nachträglich anpassen können. Die Unternehmen tragen die zusätzlichen Kosten selbst, was laut Gilka die Politik dazu veranlassen sollte, die Rahmenbedingungen zu verbessern.
Preissteigerungen im Asphaltbereich
Besonders im Asphaltbereich sind die Kosten aufgrund des Einsatzes von Bitumen stark gestiegen. Hier sind Preiserhöhungen von bis zu 30 Prozent zu verzeichnen, abhängig vom Bitumenanteil im Asphaltmischgut. Diese Entwicklung wird durch drohende Versorgungsengpässe noch verschärft, was die Situation für Bauunternehmen zusätzlich belastet.
Forderungen nach Reform der Preisgleitung
Die BVMB fordert eine Reform der Preisgleitungsmechanismen bei öffentlichen Bauaufträgen. Der Verband sieht die Notwendigkeit, die bisherigen Regelungen weiterzuentwickeln, um mit den Preisvolatilitäten besser umgehen zu können. Dabei sollten Vergabestellen mehr Spielraum erhalten, um gemeinsam mit Bauunternehmen flexible und praxisnahe Preisanpassungsmechanismen zu vereinbaren. Gilka hebt hervor, dass das Ziel eine permanente und praxisgerechte Preisgleitung sein müsse, die wesentliche Kostenfaktoren wie Löhne, Geräte und Baustoffe berücksichtigt.
Internationale Beispiele für Preisanpassungsmechanismen
In vielen europäischen Ländern sind Preisanpassungsmechanismen bereits Standard. So unterliegen öffentliche Bauverträge in Frankreich und Belgien ab einer Laufzeit von drei Monaten einer verpflichtenden Preisgleitung, während in Österreich bei Ausschreibungen mit Bauzeiten von über einem Jahr veränderliche Preise berücksichtigt werden. Ähnliche Regelungen existieren auch in Spanien, Portugal, Italien, den Niederlanden und Griechenland. Im Gegensatz dazu wird das deutsche Regelwerk oft als kompliziert und bürokratisch wahrgenommen, besonders von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie öffentlichen Auftraggebern, die mit der Anwendung der Stoffpreisgleitklausel überfordert sind.



