Ein Streifenfundament ist ein Fundament, das wesentlich länger als breit ist und dadurch eine streifenartige Erscheinung hat. Es handelt sich hierbei um ein Gründungselement der Flachgründung. Es dient vor allem dazu, linienartige Lasten, z.B. aus Mauern, in den tragfähigen Boden abzuleiten. Aber auch Lasten aus zum Beispiel Stützen oder von nicht tragenden Bodenplatten werden über Streifenfundamente in den Baugrund abgetragen.
Damit die Lasten sicher abgetragen werden können, ist eine Mindestbreite erforderlich, die von den Lasten und der Tragfähigkeit des Baugrunds abhängig ist. Angaben zur Tragfähigkeit entnimmt der Statiker aus dem Bodengutachten. In der Statik werden die erforderliche Betongüte, Bewehrung und Breite berechnet.
Je nach Bauwerk ist es erforderlich, dass zusätzlich zur statisch erforderlichen Armierung eine Anschlussbewehrung eingearbeitet wird, an der die aufgehenden Bauteile anschließen.
Wenn nur geringe Lasten abzuleiten sind, kann das Fundament entsprechend schmal ausgeführt werden. Baupraktisch ist die Mindestbreite durch den verwendeten Baggerlöffel vorgegeben. Streifenfundamente werden meistens mit Ortbeton, also auf der Baustelle selbst, angefertigt.
Das Streifenfundament wird entweder direkt gegen die Erde betoniert oder in einer Schalung erstellt. Ob die Betonage gegen den Boden möglich ist, hängt davon ab, ob der Boden eine gewisse Standfestigkeit aufweist. Bei Sand wird das beispielsweise eher nicht der Fall sein, bei Lehm schon.
Wie weit das Streifenfundament in den Baugrund reichen muss, hängt von der Statik und von der frostsicheren Tiefe ab. Angaben zur Frostsicherheit lassen sich dem Baugrundgutachten entnehmen. Die erforderliche Tiefe ist regional verschieden und liegt in Deutschland überwiegend bei 80 cm.
Eine verwandtes Gründungsbauteil ist das Einzelfundament.