Nachgründung eines Bauwerks

26.02.2022

Nachgründung eines Bauwerks
Nachgründung eines Bauwerks

Unter einer Nachgründung ist eine Ertüchtigung der bestehenden Gründung eines Bauwerks zu verstehen. Sie wird erforderlich wenn sich entweder der Baugrund oder das Bauwerk verändert hat oder die Tragfähigkeit des Bodens grundsätzlich falsch eingeschätzt wurde.

Wann ist eine Nachgründung erforderlich?

Beispiele für die Veränderung des Baugrunds sind:

  • Austrocknung von bindigen Böden (z.B. Wasserentzug durch Bäume) und daraus folgenden Schrumpfungen
  • Absenkungen des Grundwassers
  • Bodenentzug durch defekte Abwasserkanäle oder Wasserleitungen
  • Einwirkungen von Frost
  • Unterfahrung des Bauwerks
  • Verformungen durch angrenzende Aufschüttungen oder Abgrabungen

Doch auch bei gleichbleibender Baugrundsituation kann eine Nachgründung erforderlich werden, wenn das Bauwerk beispielsweise aufgestockt oder daran angebaut wird. Dadurch werden die auf den Boden einwirkenden Lasten erhöht und die vorhandene Gründung ist gegebenenfalls nicht mehr ausreichend.

Zuletzt kann auch eine Nachgründung erforderlich werden, wenn sich weder der Baugrund noch die Lasten verändert haben. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Betonaggressivität von Boden oder Grundwasser nicht berücksichtigt wurden. Wird der Beton der Fundamente in erheblichem Maße angegriffen, kann ebenfalls eine Ertüchtigung der Gründung notwendig sein.

Welche Arten der Nachgründung gibt es?

Die Möglichkeiten der Nachgründung sind vielfältig, die optimale Methode ist hierbei stets vom Einzelfall abhängig. Zu beachten sind hierbei der Baugrundaufbau (Schichtung, Tragfähigkeit), die Grundwasserverhältnisse, der Zustand des Bestandsbauwerks, insbesondere der Zustand der Fundamente, und die Randbedingungen aus Nutzung und Nachbarschaft (Lärm, Erschütterung, vorübergehender Auszug).

Eine Nachgründung kann beispielsweise durch folgende Maßnahmen erfolgen:

  • Verbreitung bestehender Einzel- und Streifenfundamente
  • Tieferführung der bestehenden Fundamente durch abschnittsweise Unterfangung nach DIN 4123
  • Bodenverfestigung bzw. Injektion unter den Fundamenten (Zement, Expansionsharze)
  • Nachgründung über Pfähle (Verpresspfähle, Segmentpfähle)
  • Düsenstrahlverfahren
  • Bodenvereisung bei temporären Maßnahmen

Hoher Planungs- und Überwachungsaufwand

Je nach Zustand von Boden und Bauwerk birgt eine Nachgründung hohe Risiken. Entsprechend hoch ist auch der Planungs- und Überwachungsaufwand sowie die Erfahrung des Bauunternehmens zu bewerten. Immer erforderlich ist zudem eine ausreichende Baugrunderkundung im Vorfeld.

Wesentlich für den Erfolg einer Nachgründungsmaßnahme sind eine fachgerechte Planung, der Einsatz von gütegeprüften Baustoffen und eine lückenlose Bauüberwachung. Das Bestandsbauwerk ist vor Ausführung höhenmäßig zu erfassen und die Höhen während der Ausführung zu beobachten. Je nach Verfahren sind Herstellungsprotokolle anzufertigen und die Ausführung entsprechend zu kontrollieren.

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