Seit 16 Jahren engagieren sich die Anwohner des Gebäudes Panorama Playa in Portals Nous für die Sicherung des dortigen Steilhangs. Bisherige Gutachten weisen auf die Notwendigkeit hin, die bestehende Steinwand zur Stabilisierung zu verstärken. Eine Schlüsselfrage war die Kostenübernahme.
Gerichtsurteil schafft Klarheit
Der Oberste Gerichtshof der Balearen hat endgültig entschieden, dass die Verantwortung bei der Küstenbehörde liegt und die Verstärkung unverzüglich umgesetzt werden muss. Das Urteil ist rechtskräftig.
Ursprünglich versuchten die Anwohner, die Küstenbehörde außergerichtlich zu einer Einigung zu bewegen. Diese lehnte eine Kostenbeteiligung jedoch ab, was letztlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führte.
Geologe beurteilt den Zustand
Ein von den Anwohnern beauftragter Geologe stellte die mangelnde Standsicherheit des Hangs fest. Ein Hangrutsch ginge mit hohen Risiken für die Bewohner und Strandbesucher. Kleinere Teile des Steilhangs sind bereits abgesackt, zudem erhöht eingelagerte Hangwasser die Instabilität.
Gericht: Küstenbehörde ist zuständig
Laut Gerichtsurteil fällt der betroffene Steilhang in die Zuständigkeit der Küstenbehörde. Das Vorhandensein von Gebäuden spielt dabei keine Rolle. Die Gesetze der Balearen sehen die Behörde in der Pflicht, Küstenbereiche einschließlich der Steilhänge zu schützen.
Die Küstenbehörde argumentierte, das Gebäude Panorama Playa stamme aus den 1970er Jahren und die Warnungen der Anwohner seit 2008 hätten sich nicht bestätigt. Eine Dringlichkeit sähen sie daher nicht. Diese Argumente wurden seitens des Gerichts als unzureichend beurteilt. Auch der Vorwurf an die Anwohner, sie trügen selbst zur Instabilität des Hanges bei, führte nicht zum gewünschten Ergebnis.