Am 24. Februar 2025 führten Beamte des Verkehrsdienstes der Autobahnpolizei Bielefeld eine Kontrolle eines Schwertransports auf der A 30 durch. Der 32-jährige Fahrer, zugleich Inhaber des Transportunternehmens, geriet wegen fehlender Genehmigung ins Visier der Behörden. Der Transport umfasste einen 68-Tonnen-Bagger, der lediglich mit einem Spanngurt gesichert war. Dies entsprach nicht den Anforderungen zur ordnungsgemäßen Transportsicherung.

Überladung, fehlende Genehmigung, Verletzung der Lenk- und Ruhezeiten

Der Schwertransport überschritt das zulässige Gewicht um 14 Tonnen und erreichte ein Gesamtgewicht von ca. 114 Tonnen. Trotz dieser massiven Überladung war weder eine Anmeldung noch eine spezielle Sicherung für die Fahrt erfolgt. Die Autobahn A 30 war zudem nicht als erlaubte Route für dieses Gewicht vorgesehen.

Der Fahrer verstieß über einen Zeitraum von 56 Tagen in insgesamt 105 Fällen gegen die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten. Drei dieser Tage verbrachte er vollständig ohne die gesetzlich vorgeschriebene Fahrerkarte. Dies führte zu drohenden Bußgeldern in Höhe von fast 60.000 Euro. Die Fahrt durfte eigentlich nur nachts erfolgen, was der Fahrer zugunsten einer kürzeren Strecke missachtete.

Unerlaubte Fahrstrecke und Sicherheitsrisiken

Der nicht genehmigte Transport führte außerdem über Teile der A 30, die für solche Gewichte ungeeignet sind, darunter marode Brücken. Um seine geplante Abfahrt in den Urlaub einzuhalten, querte der Fahrer die Strecke, die mit 230 km und drei Stunden deutlich kürzer war. Dadurch setzte er die Infrastruktur und Verkehrsteilnehmer unnötigen Risiken aus.

Aufgrund der massiven Verstöße und fehlenden Sicherungsmaßnahmen beendeten die Beamten die Fahrt vor Ort. Die Weiterfahrt wurde untersagt, um die Einhaltung notwendiger Sicherheitsvorkehrungen zu gewährleisten.

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