Geotechnische Kategorien dienen der Festlegung von Mindestanforderungen an Umfang und Qualität von Baugrundaufschlüssen, Feldversuchen und geotechnischen Laboruntersuchungen in Abhängigkeit von Bauaufgabe und Baugrund.
Es wird zwischen drei Kategorien unterschieden, die einen zunehmenden Schwierigkeitsgrad beschreiben:
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- Geotechnische Kategorie GK 1 für Baumaßnahmen mit geringem Schwierigkeitsgrad in Bezug auf Bauwerk und Baugrund
- Geotechnische Kategorie GK 2 für durchschnittliche Verhältnisse
- Geotechnische Kategorie GK 3 für ungewöhnlichen oder besonders schwierigen Baugrundverhältnissen und/oder bei hohen Anforderungen an das Bauwerk
Umfassende Informationen zu den einzelnen Kategorien mit zahlreichen Beispielen sind über die vorstehenden Links zu erreichen.
Wahl der Geotechnischen Kategorie
Die Geotechnische Kategorie ist vor Beginn der Baugrunderkundung (vorläufig) festzulegen. Anhand dessen bemisst sich, wie umfangreich bei der Erkundung vorzugehen ist. Da die Normung bei der GK 1 einen Sachverständigen für Geotechnik nicht unbedingt vorsieht, kann die Wahl der Kategorie im Grunde auch durch den Planer erfolgen.
Ob das hier sinnvoll ist, darf angezweifelt werden. Denn ob entsprechend „einfache“ Baugrundverhältnisse vorliegen, wird zum Beispiel ein Architekt regelmäßig nicht beurteilen können. Daher ist es grundsätzlich sinnvoll, einen Sachverständigen für Geotechnik frühzeitig und auch bei vermeintlich einfachen Bauvorhaben einzubinden.
Spätestens bei GK 2 oder GK 3 ist die Mitwirkung eines Sachverständigen für Geotechnik auf jeden Fall angezeigt. Dieser wird dann auch, gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Planer, die Geotechnische Kategorie festlegen.
Anpassung im weiteren Planungs- und Bauablauf
Im weiteren Planungsverlauf und nach Bewertung der planmäßig durchgeführten Erkundungen ist zu prüfen, ob die eingangs getroffene Annahme der Geotechnischen Kategorie auch weiterhin angemessen ist. Eine Anpassung kann erforderlich sein, wenn …
- sich eine Erhöhung des Schwierigkeitsgrades aus der Planung ergibt oder sich
- die Baugrundverhältnisse komplizierter als ursprünglich angenommen darstellen.
Eine Anpassung der Kategorie kann auch zur Notwendigkeit von ergänzenden Feld- oder Laboruntersuchungen oder von aufwendigeren Berechnungen zum Nachweis von Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit führen.
Normative Grundlagen der Geotechnischen Kategorien
In DIN EN 1997-1 (Eurocode 7, kurz EC 7) heißt es: „Zur Festlegung geotechnischer Anforderungen dürfen drei Geotechnische Kategorien 1, 2 und 3 eingeführt werden“. Im Nationalen Anhang zu dieser Norm wird festgelegt, dass diese in Deutschland auch anzuwenden sind.
In zwei weiteren nationalen Normen wird auf die Geotechnischen Kategorien umfassend Bezug genommen:
- DIN 1054 – Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau – Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997-1
- DIN 4020 – Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke – Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997-2
Dies ist wenig überraschend, da es sich hier um die jeweils ergänzenden Regelungen zum Eurocode 7 (EC 7) handelt, in denen letztlich die Geotechnischen Kategorien ausformuliert werden.
Sowohl die DIN 1054 als auch die DIN 4020 enthalten den informativen Anhang AA, der „Merkmale und Beispiele zur Einstufung in die Geotechnischen Kategorien“ enthält.


