Neue Asbestpflichten: BG BAU aktualisiert Leitfaden

22.02.2026

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat den bestehenden Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“ überarbeitet. Diese Anpassung erfolgt im Rahmen der neuen Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die im Bundesgesetzblatt I 2025 Nr. 337 veröffentlicht wurde und seit dem 20. Dezember 2025 in Kraft ist. Die Neuerungen betreffen alle Unternehmen, die mit asbesthaltigen Materialien im Bauwesen arbeiten, und setzen neue Maßstäbe zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes.

Wesentliche Änderungen in der Gefahrstoffverordnung

Für Bau- und Handwerksbetriebe beinhalten die neuen Asbestpflichten insbesondere die Einführung einer Genehmigungspflicht für Abbrucharbeiten, die im niedrigen und mittleren Risikobereich durchgeführt werden. Diese Maßnahme bringt umfassendere Vorschriften für Unternehmen mit sich, die Materialien verarbeiten, die Asbest enthalten. Darüber hinaus wurden die Anzeige- und Nachweispflichten erweitert. Unternehmen müssen nun bei der Anzeige von Tätigkeiten mit Asbest die beteiligten Beschäftigten namentlich benennen. Ebenfalls sind Nachweise zur Qualifikation der Arbeitnehmer sowie zur arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge zu erbringen.

Der aktualisierte Leitfaden der BG BAU

Der überarbeitete Leitfaden der BG BAU trägt diesen Änderungen Rechnung und bietet praxisnahe Erläuterungen zu den rechtlichen Anforderungen. Ziel ist es, Unternehmen bei der korrekten Vorbereitung und Durchführung von Genehmigungs- sowie Anzeigeverfahren zu unterstützen. Weiterhin soll der Leitfaden den Betrieben dabei helfen, die neuen Pflichten effizient in den betrieblichen Alltag zu integrieren.

Aussage von Hans-Jürgen Wellnhofer zur Überarbeitung

Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU, hebt die Bedeutung dieser Anpassungen hervor: „Die geänderte Gefahrstoffverordnung bringt für viele Unternehmen spürbare Anpassungen mit sich, insbesondere bei den Genehmigungs- und Nachweisverfahren. Mit unserem aktualisierten Asbestleitfaden wollen wir sie unterstützen, die neuen Vorgaben sicher und effizient umsetzen.“

Zugänglichkeit des Leitfadens

Unternehmen und Interessierte können den aktualisierten Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“ auf der Webseite der BG BAU unter www.bgbau.de/leitfaden-asbest herunterladen. Diese Ressource steht dazu bereit, um Unternehmen bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen zu begleiten und zu unterstützen.

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