Eurocode 7 (EN 1997) – Geotechnische Bemessung und deutsche Umsetzung

27.02.2026

Eurocode 7 (EN 1997) ist die europäische Normenreihe für die geotechnische Bemessung von Bauwerken. In Deutschland ist Eurocode 7 seit 2009/2010 in den übersetzten DIN-EN-Fassungen mit Nationalen Anhängen maßgebend und ersetzt die frühere DIN 1054 weitgehend. Kern sind Nachweise nach Grenzzuständen (Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit) sowie der Einsatz von Teilsicherheitsbeiwerten für Lasten, Bodenparameter und Materialkennwerte.

Geotechnische Nachweise betreffen das Zusammenwirken von Bauwerk und Baugrund. Eurocode 7 legt hierfür ein einheitliches Regelwerk für Entwurf, Berechnung und Bemessung fest. In Deutschland ist Eurocode 7 über die Technischen Baubestimmungen der Länder als anerkannte Regel der Technik eingeführt; der Nationale Anhang konkretisiert die national festgelegten Parameter, ergänzt durch DIN 1054 als nationale Ergänzungsnorm.

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Einordnung in das Eurocode-System

Eurocode 7 ist Teil des Eurocode-Systems (EN 1990 bis EN 1999). EN 1997-1 fordert, dass die Grundlagen des Systems berücksichtigt werden, insbesondere EN 1990 (Grundlagen der Tragwerksplanung) und EN 1991 (Einwirkungen).

Aufbau und Geltungsbereich von Eurocode 7

Eurocode 7 gilt für Erd- und Grundbauwerke im Hoch- und Ingenieurbau. Die Normenreihe besteht im Kern aus zwei Teilen.

Eurocode 7 Teil 1 Allgemeine Regeln EN 1997-1

EN 1997-1 behandelt die allgemeinen Anforderungen und Prinzipien der geotechnischen Bemessung. Inhaltliche Schwerpunkte sind:

  • Bemessungssituationen (ständig, vorübergehend, außergewöhnlich) und zugehörige Lastkombinationen
  • Grenzzustandsbemessung und Sicherheitskonzept
  • Ableitung von Lastannahmen sowie Boden- und Felskennwerten
  • Bemessungsmethoden (Berechnung, Tabellenwerte, Probekörper- und Feldversuche, Beobachtungsmethode)
  • Regelungen für Fundamente, Pfähle, Verankerungen, Stützkonstruktionen, Böschungen und Gesamtsicherheit

Eurocode 7 Teil 2 Baugrunduntersuchung und -prüfung EN 1997-2

EN 1997-2 legt fest, wie Baugrund erkundet, untersucht und geprüft wird und wie daraus charakteristische Werte abzuleiten sind. Dazu gehören:

  • Planung und Auswertung von Baugrunderkundungen (z. B. Bohrungen, Rammsondierungen, Probenahmen)
  • Labor- und Feldversuche
  • Vorgaben zur Ermittlung charakteristischer Bodenparameter
  • Bezug auf standardisierte Prüf- und Klassifikationsnormen, z. B. DIN EN ISO 17892-1 und DIN EN ISO 14688

Ein Teil 3 zur Feldprüfung existiert als Entwurf und spielt in Deutschland bislang keine Rolle.

Wesentliche Prinzipien der Bemessung nach Eurocode 7

Eurocode 7 verwendet einen teilsicherheitsorientierten Nachweisansatz nach Grenzzuständen. Für jeden Nachweis werden Bemessungssituationen angesetzt und Bemessungswerte aus charakteristischen Werten und Teilsicherheitsbeiwerten gebildet.

Grenzzustände und Nachweisziele

Tragfähigkeitsnachweise dienen dem Nachweis, dass kein Grenzzustandsbruch eintritt. Relevante Ausfallmechanismen sind unter anderem Fundamentsetzungsversagen, Böschungsbruch, Pfahltragfähigkeitsversagen sowie hydro- und versagensbezogene Erscheinungen.

Gebrauchstauglichkeitsnachweise betreffen insbesondere Setzungen und Verformungsgrenzen.

Teilsicherheitsbeiwerte und Bemessungswerte

Charakteristische Bemessungswerte von Lasten und Bodenkennwerten werden mit national festgelegten Teilsicherheitsbeiwerten zu Bemessungswerten überführt. Normale Lastanteile (z. B. Eigengewicht, Nutzlasten) und variable Lasten (z. B. Schnee, Wind) werden mit unterschiedlichen γ-Faktoren angesetzt; Kombinationsbeiwerte ψ sind ebenfalls national festgelegt.

Zulässige Nachweiswege

Neben rechnerischen Nachweisen lässt Eurocode 7 auch Bemessung auf Basis von Tabellenwerten, Probebelastungen (z. B. Pfahlprobebelastung) sowie die Beobachtungsmethode zu. Die Beobachtungsmethode ist in EN 1997-1, Abschnitt 2.7 beschrieben und erlaubt eine strukturierte Nachweisführung im Bauablauf auf Basis einer Beobachtungskette.

Nationaler Anhang Deutschland als zentrale Konkretisierung

Die Nationalen Anhänge zu EN 1997-1 und EN 1997-2 enthalten die für Deutschland erforderlichen national festgelegten Parameter und Anwendungsentscheidungen.

Nationaler Anhang zu EN 1997-1

Der Nationale Anhang zu Teil 1 (DIN EN 1997-1/NA:2010) definiert unter anderem Teilsicherheitsbeiwerte für Boden, Wasser und Lasten, Kombinationsbeiwerte ψ sowie weitere Faktoren mit Ausführungs- und Grundwasserbezug. Zudem legt er fest, welche informativen Anhänge anzuwenden sind und welche nationalen Normen heranzuziehen sind.

Nationaler Anhang zu EN 1997-2

Der Nationale Anhang zu Teil 2 (DIN EN 1997-2/NA:2010) regelt insbesondere die Anwendung informativer Anhänge der EN 1997-2, verweist auf nationale Klassifikationsbezüge (z. B. DIN 18196) und benennt die anzuwendenden Prüf- und Probenahmenormen, etwa aus dem DIN EN ISO-Umfeld.

Abweichungen von national festgelegten Faktoren sind im Nachweis technisch zu begründen. Wo Eurocode 7 keine Werte vorgibt, gelten die Festlegungen des Nationalen Anhangs und ergänzender Regeln.

Deutsche Normungsumsetzung und Rolle der DIN 1054

Einführung der DIN-EN-Fassungen und Nationalen Anhänge

EN 1997-1 wurde in Deutschland im September 2009 als DIN EN 1997-1:2009-09 veröffentlicht, EN 1997-2 im Oktober 2010 als DIN EN 1997-2:2010-10. Die Nationalen Anhänge zu Teil 1 und Teil 2 erschienen Ende 2010. Damit sind für geotechnische Nachweise DIN EN 1997-1 und DIN EN 1997-2 jeweils mit Nationalem Anhang maßgebend, ergänzt durch DIN 1054.

Entwicklung der DIN 1054 als Ergänzungsnorm

Vor der Eurocode-Einführung war DIN 1054 (zuletzt Ausgabe 2005) maßgeblich. Mit der Einführung von Eurocode 7 wurde DIN 1054 2010 zunächst zurückgezogen und als nationaler Ergänzungsteil zu EN 1997-1 neu gefasst (DIN 1054:2010-12) und anschließend durch Korrekturen A1:2012 und A2:2015 fortgeschrieben. 2021 wurde dies durch DIN 1054:2021-04 abgelöst.

In der aktuellen Fassung wirkt DIN 1054 ergänzend zu EN 1997-1, etwa zu geotechnischen Kategorien, Beobachtungspflichten und zusätzlichen Regeln für bestimmte Nachweise, die Eurocode 7 nicht im Detail behandelt. DIN 1054:2021 erklärt ausdrücklich, dass sie nur zusammen mit DIN EN 1997-1 und Nationalem Anhang anzuwenden ist.

Verbindlichkeit im Baurecht

Die Eurocodes wurden in der EU ab 2010 verbindlich. In Deutschland erfolgte die Einführung über die Technischen Baubestimmungen der Länder. Als Beispiel ist die Musterliste der Technischen Baubestimmungen (Stand 2015) genannt, die Eurocode 7 Teil 1 mit Nationalem Anhang sowie DIN 1054:2010 als anzuwendende Normen für Erd- und Grundbau aufführt.

Durch bauaufsichtliche Inbezugnahme erlangen technische Normen rechtliche Bindungswirkung; Abweichungen sind nur bei nachweislich gleichwertigem Sicherheitsniveau möglich.

Praxisunterstützung und Leitfäden

Zur Anwendung des Regelwerks existieren begleitende Leitfäden. Als praktische Hilfe wird ein Handbuch genannt, das 2011 Eurocode 7-1, DIN 1054 und den Nationalen Anhang konsolidiert und erläutert. Daneben werden Fachkommentare und weitere Leitfäden aufgeführt.

Fazit zum Eurocode 7

Eurocode 7 (EN 1997) bildet die Grundlage der geotechnischen Bemessung in Deutschland. Für die praktische Anwendung ist das Zusammenspiel aus DIN EN 1997-1, DIN EN 1997-2, den jeweiligen Nationalen Anhängen und den ergänzenden Regelungen der DIN 1054 in der Fassung 2021 entscheidend. Technisch und rechtlich maßgebend sind die national festgelegten Parameter sowie die bauaufsichtliche Einführung über die Technischen Baubestimmungen.

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