BAUER AG beschließt Investitionsagenda zur Stärkung der Unternehmensentwicklung

20.05.2026

Die BAUER AG hat das Geschäftsjahr 2025 mit solidem Wachstum abgeschlossen und eine umfassende Investitionsagenda für die Zukunft verabschiedet. Mit einem EBITDA von 234,7 Millionen Euro, was einem Anstieg von 4,78 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht, und einem Ergebnis nach Steuern von 12,5 Millionen Euro (+28,87 % zum Vorjahr) hat sich die BAUER Gruppe in einem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld behauptet. Die Eigenkapitalquote der Gruppe stieg auf 32,6 Prozent, ein Zuwachs von 9,4 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr, während die Netto-Finanzverschuldung auf 293 Millionen Euro (-28,0 % zum Vorjahr) gesenkt wurde.

Umfangreiche Investitionen in Maschinen und Infrastruktur

Für die kommenden Jahre plant die BAUER AG Investitionen von rund einer halben Milliarde Euro bis 2030, um ihre Standorte und Infrastruktur zu stärken, die Kundennähe zu verbessern und die technologische Weiterentwicklung voranzutreiben. Ein erheblicher Teil der Investitionen, insgesamt 270 Millionen Euro, wird in das Segment BAUER Maschinen fließen. Diese Maßnahmen sind Teil des klaren Bekenntnisses der BAUER AG zum Standort Deutschland und insbesondere zur Region Schrobenhausen und dem Standort Aresing. In diesen Regionen sind große Investitionen in neue Logistik- und Produktionshallen sowie in moderne Infrastruktur geplant, die in den Jahren 2026 und 2027 umgesetzt werden sollen. Ein Kunden- und Trainingscenter ist ebenfalls vorgesehen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu stärken.

Internationale Expansion und Wachstum in allen Segmenten

Zusätzlich zu den Investitionen in Deutschland plant die BAUER AG den Aufbau internationaler Kunden- und Servicezentren, zunächst in Italien, England und den USA. Diese Maßnahmen sollen die Nähe zum Kunden verbessern und das Wachstum in den drei Segmenten der Gruppe – Maschinen, Spezialtiefbau und Resources – fördern. Die langfristige Unterstützung der Mehrheitsaktionäre, insbesondere der Familie Doblinger, untermauert diese strategische Ausrichtung.

Möglicher Rechtsformwechsel zur Effizienzsteigerung

Vorstand und Aufsichtsrat der BAUER AG prüfen derzeit einen Wechsel der Rechtsform in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Diese Umstrukturierung soll zu mittelstandstypischeren und effizienteren Organisationsstrukturen führen, um die Entscheidungsprozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen. Ziel ist es, strategische Maßnahmen und die Wachstumsagenda konsequenter umzusetzen. Prof. Dr. Bömelburg, Aufsichtsratsvorsitzender der BAUER AG, betont die wirtschaftliche Stabilität und die Notwendigkeit, substanziell in die Zukunft des Unternehmens zu investieren: „Die Investitionsagenda ist ein klares Bekenntnis zu unserer industriellen Stärke, zu unseren Standorten und zur langfristigen Entwicklung des Unternehmens.“

Kein Einfluss auf bestehende Arbeitsverhältnisse und Aktionärsstruktur

Ein möglicher Rechtsformwechsel hätte keine Auswirkungen auf bestehende Arbeitsverhältnisse, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder die Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitenden. Die wirtschaftliche Beteiligung der Aktionärinnen und Aktionäre am Grundkapital würde im Verhältnis 1:1 erhalten bleiben. Die Gesellschaft würde als dieselbe juristische Person in neuer Rechtsform fortbestehen. Sollte der Vorstand und der Aufsichtsrat einen Rechtsformwechsel befürworten, wäre eine Abstimmung und Beschlussfassung in der Hauptversammlung Ende Juli 2026 vorgesehen.

Link zur Quelle

Auch interessant:

Teltower Baustoffrecycling GmbH setzt auf Cat 330 UHD

Teltower Baustoffrecycling GmbH setzt auf Cat 330 UHD

Die Teltower Baustoffrecycling GmbH (TBR) hat ihren Maschinenpark um den neuen Cat Kettenbagger 330 UHD erweitert, eine Baumaschine, die erstmals auf der bauma 2025 vorgestellt wurde. Diese Erweiterung wurde durch die Zusammenarbeit mit Zeppelin ermöglicht, bei der...

Neueste Lexikoneinträge:

Probenahme nach LAGA PN 98

Die LAGA PN 98 (LAGA-Mitteilung 32, Stand Mai 2019) ist eine seit 2001 geltende fachliche Richtlinie für die einheitliche Probenahme fester Abfälle und abgelagerter Materialien bei stofflicher Verwertung oder Beseitigung. Sie standardisiert das Vorgehen bei der...

Technisches Bauwerk im Sinne der Ersatzbaustoffverordnung

Die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) ist seit dem 1. August 2023 in Kraft und regelt den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe (MEB) in „technische Bauwerke“. Ob ein Vorhaben als technisches Bauwerk einzuordnen ist, entscheidet regelmäßig darüber, welche...

Bodenverbesserung mit Kalk im Erdbau

Kalkbehandlung ist im Erdbau eine gezielte chemisch-mineralogische Veränderung des anstehenden Bodens, um Einbaufähigkeit, Verdichtbarkeit und Tragverhalten zu verbessern oder dauerhaft zu stabilisieren. Praktisch entscheidend ist dabei, dass sich insbesondere...

Geotechnische Kategorien nach EC 7, DIN 1054, DIN 4022

Geotechnische Kategorien dienen der Festlegung von Mindestanforderungen an Umfang und Qualität von Baugrundaufschlüssen, Feldversuchen und geotechnischen Laboruntersuchungen in Abhängigkeit von Bauaufgabe und Baugrund. Es wird zwischen drei Kategorien unterschieden,...

Geotechnische Kategorie GK 3

Nach DIN EN 1997-1 (Eurocode EC 7) bzw. DIN 4020 und DIN 1054 wird zwischen drei verschiedenen Geotechnischen Kategorien unterschieden. In diesem Artikel wird die Geotechnische Kategorie GK 3 umfassend erläutert. Eine Übersicht und grundsätzliche Informationen finden...