Die Bodengruppe UM gehört zur Hauptgruppe der feinkörnigen Böden. Ihre Definition und Beschreibung geht aus der DIN 18196, „Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“, hervor.

Es handelt sich hierbei um mittelplastische Schluffe mit einer Fließgrenze von w(L) > 35 % und w(L) ≤ 50 %. Die Plastizitätszahl I(P) ist ≤ 4 % oder der Boden liegt im Plastizitätsdiagramm unterhalb der A-Linie. Böden dieser Gruppe sind bindig.

Der Anteil an Körnern mit einer Korngröße von ≤ 0,063 mm (Grenze zwischen Schluff und Sand) muss wenigstens 40 Gew.-% betragen. Eine weitere Differenzierung der Korngrößenverteilung zum mittelplastischen Ton (Bodengruppe TM) erfolgt hierbei nicht, da die Unterscheidung über die Plastizität erfolgt.

Erkennungsmerkmale

An der Handprobe lässt sich der Boden über folgende Merkmale identifizieren: niedrige bis mittlere Trockenfestigkeit, langsame Reaktion beim Schüttelversuch, leichte bis mittlere Plastizität beim Knetversuch.

Im Grenzbereich zu leichtplastischen Schluffen (Bodengruppe UL) können der Boden bei der organoleptischen Ansprache leicht mit diesem verwechselt werden.

Beispiele

Typische Beispiele geogener Vertreter sind Seetone und Beckenschluffe.

Bautechnische Eigenschaften der Bodengruppe UM

Die DIN 18196 weist der Bodengruppe UM bautechnische Eigenschaften zu, die jedoch nur als Anhaltspunkte zu verstehen sind und keine normativen Vorgaben sind. Die Böden sind entsprechend immer im Einzelfall im Hinblick auf die jeweilige Fragestellung hin zu untersuchen und zu bewerten.

Folgende bautechnische Eigenschaften werden zugewiesen:

  • mäßige Scherfestigkeit
  • schlechte Verdichtungsfähigkeit (ggf. mit Schaffußwalze)
  • mittlere bis große Zusammendrückbarkeit
  • sehr geringe Durchlässigkeit
  • große Erosionsempfindlichkeit
  • sehr Frostempfindlichkeit

Bautechnische Eignung der Bodengruppe UM

Über die bautechnischen Eigenschaften lässt sich eine Abschätzung zur Eignung für unterschiedliche Bauaufgaben geben.

Auch hier gilt, dass es sich nur um grobe Anhaltspunkte handelt, die keinen normativen Charakter haben. Die Beurteilung für den konkreten Einzelfall ist vom geotechnischen Sachverständigen vorzunehmen.

Als Baugrund eignet sich die Bodengruppe brauchbar. Die Gründung ist entsprechend hierauf auszulegen, so wäre bei wenigstens steifer Konsistenz bei üblichem Hochbau grundsätzlich eine Flachgründung denkbar.

Durch die mitunter große Zusammendrückbarkeit, die zu hohen Setzungen führen kann, kann bei hohen Lasten oder weicher Konsistenz auch eine Baugrundverbesserung oder Tiefgründung erforderlich werden.

Die Eignung als Baustoff kann für verschiedene Einsatzzwecke wie folgt abgeschätzt werden:

  • weniger geeignet für Erd- und Baustraßen
  • mäßig brauchbar für Straßen- und Bahndämme
  • geeignet für Dichtungen
  • ungeeignet für Stützkörper
  • ungeeignet für Dränagen