Bauindustrie: Unterstützung der Vertragsfreiheit bei der Unterauftragsvergabe

14.02.2026

Das Europäische Parlament hat kürzlich einen Initiativbericht zur Unterauftragsvergabe im Bauwesen verabschiedet. Der Bericht richtet sich mit Empfehlungen an die EU-Kommission und soll dazu beitragen, neue Regelungen zur Praxis der Unterauftragsvergabe auf europäischer Ebene zu etablieren. Diese Entwicklungen sind von besonderer Relevanz für Unternehmen im Tiefbau und der Bauindustrie insgesamt.

Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer der BAUINDUSTRIE, hat die Entscheidung des Europäischen Parlaments begrüßt. Er hebt hervor: „Die Unterauftragsvergabe ist ein zentraler Bestandteil der Bauwirtschaft. Sie ermöglicht es Unternehmen, flexibel auf wechselnde Anforderungen zu reagieren, hochspezialisiertes Know-how einzubinden und Fachkräfteengpässe abzufedern.“ Die Abweisung des Vorschlags, Unterauftragnehmerketten auf maximal zwei Ebenen zu begrenzen, wird positiv aufgenommen, da sie den Unternehmen die nötige unternehmerische Freiheit für die Modernisierung von Infrastruktur und Energiewende gibt.

Warnung vor zusätzlichen EU-Vorschriften

In Bezug auf mögliche kommende Gesetzesinitiativen der EU-Kommission äußert die BAUINDUSTRIE Bedenken hinsichtlich zusätzlicher verpflichtender Vorschriften für Unterauftragnehmer. Tim-Oliver Müller warnt vor den Konsequenzen solcher Maßnahmen und betont, dass sie Bauunternehmen belasten, die Effizienz mindern und die Wettbewerbsfähigkeit Europas schwächen würden. Die Rolle der Unterauftragsvergabe als integraler Bestandteil hochspezialisierter Branchen wird hier besonders hervorgehoben.

Unterauftragsvergabe als Motor für Innovation und Effizienz

Die Unterauftragsvergabe im Bauwesen wird als unverzichtbar angesehen für die Förderung von Innovation und die Sicherstellung einer verlässlichen Projektausführung. Tim-Oliver Müller erklärt, dass neue Bürokratieauflagen im Widerspruch zu den Zielen der EU stünden, Rechtsetzung zu vereinfachen und unnötige Belastungen zu reduzieren.

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