BAUINDUSTRIE zur einheitlichen Vergütung auf dem Bau in Ost und West

01.04.2026

Zum 1. April 2026 wird erstmals eine vollständige Entgeltangleichung im Bauhauptgewerbe zwischen den östlichen und westlichen Bundesländern Deutschlands umgesetzt. Damit gelten für die rund 930.000 Beschäftigten der Branche bundesweit identische Vergütungssätze. Der letzte Tarifabschluss vom 14. Juni 2024 sieht diesen bedeutenden Schritt zur Schließung der Lücke in der Vergütung zwischen Ost und West vor.

Abschließende Erhöhungsschritte der Tarifgestaltung

Im Rahmen der dritten Stufe des Tarifabschlusses wurde eine Erhöhung um 3,9 % im Tarifgebiet West und etwa 5,1 % im Tarifgebiet Ost beschlossen. Diese Anpassungen führen erstmals zu einheitlichen Euro-Beträgen sowohl bei den Stundenlöhnen als auch bei den Monatsgehältern. Auch die Ausbildungsvergütungen sind von dieser Angleichung betroffen, was im Tarifgebiet Ost teils zu zweistelligen prozentualen Steigerungen geführt hat.

Wichtige Anpassungen bei den Ausbildungsvergütungen

Jutta Beeke, Vizepräsidentin Sozialpolitik des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, hebt besonders die Einbeziehung der historisch unterschiedlichen Ausbildungsvergütungen hervor. „Sehr wichtig ist mir, dass es uns gelungen ist, die historisch noch weiter auseinanderliegenden Ausbildungsvergütungen mit einzubeziehen und hier Steigerungen von bis zu 13,4 % vorzusehen. Mit Ausbildungsvergütungen von mindestens 1.222 Euro im ersten Ausbildungsjahr bis zu 1.610 Euro im dritten Ausbildungsjahr setzen wir ein klares Zeichen für attraktive Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen“, so Beeke.

Auswirkungen der Angleichung

Die Angleichung der Entgelte ist nicht nur eine rechnerische Anpassung, sondern betont die Effektivität des Flächentarifvertrags. Sie schafft bundesweit gleiche Lohn-, Wettbewerbs- und Arbeitsbedingungen im Bauhauptgewerbe. „Der Bau ist und bleibt eine hochattraktive Branche. Unsere Unternehmen bauen den dringend benötigten Wohnraum – und setzen die ausgerufenen Wenden um: Verkehrswende, Mobilitätswende, Energiewende. Diese Attraktivität spiegelt sich nun auch in den angeglichenen Entgelten wider und wirbt für uns als Arbeitgeber“, erklärt Beeke weiter.

Ausblick auf zukünftige Verhandlungen

Die nächsten Entgeltverhandlungen für die Branche sind im ersten Quartal 2027 geplant. Die Anpassung der Entgelte ist ein wesentlicher Schritt hin zu einheitlichen Arbeitsbedingungen und signalisiert die Bereitschaft zur weiteren Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Bauhauptgewerbes als Arbeitgeber in Deutschland.

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