Von einem Bodengutachten hat sicher jeder schon mal gehört, der vorhat ein Haus zu bauen. Vielleicht auch von einem Baugrundgutachten oder einem Baugrund- und Gründungsgutachten. Es wird benötigt, damit der Hausbau auf stabilem Fundament fußt und sich das Bauwerk später nicht schief stellt. Und natürlich gibt es all das natürlich schon. In der Normung allerdings unter anderer Bezeichnung. Denn das Schriftstück, dass Sie erhalten, wenn Sie einen Bodengutachter mit der Baugrunderkundung beauftragen, ist relativ streng genormt. Entsprechend dürfen Sie sich nicht wundern, wenn das Bodengutachten gar nicht Bodengutachten, sondern Geotechnischer Bericht heißen sollte.
Diese Normen sind relevant
Am wichtigsten sind an dieser Stelle der sogenannte Eurocode 7 und die nationalen Ergänzungen. Bei den Eurocodes handelt es sich um Regeln, die die Bemessung im Bauwesen behandeln und die europaweit gelten. Der Eurocode 7 besteht aus zwei Teilen und behandelt Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik.
Ziel dieser einheitlichen Normung soll der Abbau von Handelshemmnissen zwischen den Mitgliedsstaaten sein. Jedem Mitgliedsstaat werden jedoch bestimmte Freiheiten in der Überführung der europäischen Normung in nationale Normung zugestanden, so dass wir in Deutschland heute folgendes „Normenpaket“ für die Erkundung des Baugrunds und die Bemessung von geotechnischen Bauwerken haben:
- DIN EN 1997-1 + nationalem Anhang
- DIN 1054 + ergänzende Regelungen
- DIN EN 1997-2 + nationalem Anhang
- DIN 4020 + Beiblatt
So ist das Bodengutachten strukturiert
Auf insgesamt etwa 560 Seiten wird hier der Rahmen für die Geotechnik aufgespannt. Unter anderem ist dort auch geregelt, wie das umgangssprachliche Bodengutachten auszusehen hat. In der Normung finden sich dann folgende wesentliche Begriffe:
- Geotechnischer Untersuchungsbericht
- Geotechnischer Bericht
- Geotechnischer Entwurfsbericht
Der Geotechnische Untersuchungsbericht stellt die Ergebnisse der Baugrunderkundung zusammenfassen dar. Hier erfolgt noch keine Gründungsempfehlung.
Diese wird als Teil des Geotechnischen Berichts ausgesprochen. Außerdem sind hier bodenmechanische Rechenwerte für eventuell erforderliche rechnerische Nachweise enthalten. Bei einem Bodengutachten oder Baugrundgutachten handelt es sich in der Regel um einen Geotechnischen Bericht im Sinne der Normung.
Der Geotechnische Entwurfsbericht enthält zusätzlich noch Nachweise zu Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit.
Sie brauchen sich also nicht zu wundern, wenn auf dem Deckblatt Ihres Bodengutachtens gegebenenfalls von einem Geotechnischen Bericht die Rede ist. Ich denke diese Klarstellung ist dennoch nicht ganz unwichtig, vor allem wenn es darum geht, was vom Gutachter geschuldet ist. Denn wenn Sie beispielsweise wider besseres Wissen einen Geotechnischen Untersuchungsbericht beauftragen, dann dürfen Sie auch keine Gründungsempfehlung erwarten.