Unter einer Bodenplatte sind ganz allgemein Bauteile aus Beton zu verstehen, die flach im oder auf dem Boden aufliegen. Sie dient meist als Basis für Bauwerke wie beispielsweise Einfamilienhäuser oder Mehrfamilienhäuser. Sie kann aber auch für sich alleine stehen und zum Beispiel als Lagerfläche, Terrasse oder für Parkplätze genutzt werden.

Als Basis von Hochbauten erfüllt sie oftmals die Funktion als Fundament. Der Vorteil von Bodenplatten als Fundament ist, dass bei schwierigen Baugrundverhältnissen die Lasten auf eine größere Fläche verteilt werden können. Hieraus ergeben sich gleichmäßigere Setzungen, Bauwerksschäden werden vermieden.

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Wird sie als tragende Bodenplatte ausgebildet, dann ist der Anteil an Bewehrung höher und sie ist dicker, als eine entsprechende Platte ohne tragende Funktion. Armierung und Stärke werden rechnerisch in der Statik durch den Tragwerksplaner ermittelt. Sie ist durch den höheren Aufwand an Planung, Material und Herstellung teurer als eine nichttragende Platte. Hier kommen allerdings noch Aufwand und Kosten für die alterntive Erstellung von Streifenfundamenten hinzu.

Neben dem Begriff Bodenplatte werden synonym, allerdings seltener, die Begriffe Fundamentplatte, Plattenfundament, Grundplatte oder Gründungsplatte verwendet.

Der Aufbau einer Bodenplatte ist abhängig von der Funktion. Als Fundament folgt auf den Boden üblicherweise eine Sauberkeitsschicht oder PE-Folie. Darauf wird die Schalung errichtet und die Bewehrung nach statischen Erfordernissen in Form von Baustahlmatten mit Abstandshaltern eingelegt. Abschließend erfolgt die Betonage in der erforderlichen Stärke.

Alternativ zu Bewehrungsmatten kommt oftmals auch Stahlfaserbeton zum Einsatz. Ohne Bewehrung sollte die Bodenplatte nie erstellt werden, da sich bei der Aushärtung Risse bilden können.

Bei Fundamentplatten über denen später Innenräume liegen, wird meistens eine Wärmedämmung in Form einer Flächendämmung unter der Bodenplatte angeordnet.