Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) äußert deutliche Kritik am aktuellen Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der BVMB, kritisiert den Entwurf als „Stückwerk“, da er nicht annähernd den im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD versprochenen Reformansatz erfüllt. Der Vorschlag beschränke eine ohnehin unzureichende Flexibilisierung auf tarifgebundene Unternehmen, was laut Gilka die Realität vieler Bauunternehmen verkenne.
Forderung nach wöchentlicher statt täglicher Höchstarbeitszeit
Der Verband drängt seit langem auf eine Reform, die sich an der europäischen Arbeitszeitrichtlinie orientiert, insbesondere auf den Wechsel von einer täglichen zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Gilka betont, dass nur ein Teil der Arbeitnehmer von der neuen Flexibilität profitieren soll, was ihm zufolge unverständlich ist. Er sieht hierin einen Fall von Klientelpolitik unter dem Einfluss der Gewerkschaften, obwohl deren Forderungen teilweise überzogen seien.
Flexibilität als Schlüssel für die Baubranche
Im Bauwesen treffen starre Arbeitszeitregelungen zunehmend auf Grenzen. Gilka hebt hervor, dass Baustellen flexibel sein müssen, um auf Wetterbedingungen, Lieferkettenprobleme oder Bauabläufe reagieren zu können. Ein Bauleiter müsse die Möglichkeit haben, begonnene Arbeitsschritte zu einem sinnvollen Abschluss zu bringen, ohne durch eine strikte Arbeitszeitbeschränkung ausgebremst zu werden. Gleichzeitig plädiert Gilka für Flexibilität unter der Bedingung eines verlässlichen Rahmens, der den Anforderungen der Baupraxis gerecht wird, ohne längere Arbeitszeiten oder eine Aufweichung von Ruhezeiten.
Dringlichkeit anpassungsfähiger Regelungen
Mehr Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung kann auch zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie beitragen. Dies sei durch einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote unterstützbar, um die „Teilzeitfalle“ zu vermeiden und Erwerbsmöglichkeiten zu verbessern. Gilka kritisiert zudem die Vorstellung einer „Vertrauensarbeitszeit“ bei gleichzeitig detaillierter Zeiterfassung durch leitende Angestellte als eine versetzte Gleitzeitregelung. Hier sei mehr Ehrlichkeit gefordert, fügt er hinzu.
Forderung nach praxistauglicher Arbeitszeitgestaltung
Die BVMB fordert, dass die geplante Gesetzesänderung konsequent an den politischen Zusagen ausgerichtet wird. Das Ziel müsse eine praxistaugliche, rechtssichere sowie flexible Arbeitszeitgestaltung sein, die dem Begriff „Vertrauensarbeitszeit“ gerecht wird. Der Verband sieht in der Einhaltung dieser Prinzipien eine Notwendigkeit, um die Bedürfnisse der Praxis zu erfüllen und eine echte Reform statt einer lediglich punktuellen Anpassung zu ermöglichen.



