DStGB und HDB: Gemeinsames Positionspapier zu Sondervermögen für kommunale Infrastruktur

01.04.2025

In Deutschland besteht ein erheblicher Investitionsrückstand in der kommunalen Infrastruktur von rund 190 Milliarden Euro. Die Herausforderungen, denen sich Städte und Gemeinden stellen müssen, betreffen eine Vielzahl von Bereichen, darunter kommunale Wege, Straßen, Brücken, die Wasser- und Abwasserinfrastruktur und die energetische Sanierung von über 180.000 Gebäuden. Zudem sind Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel erforderlich. Diese Aufgaben dulden keinen Aufschub und erfordern dringende Reformen.

Notwendige Maßnahmen: Entlastung, Digitalisierung und Entbürokratisierung

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) haben sich in einem gemeinsamen Positionspapier darauf verständigt, die Rahmenbedingungen für die Umsetzung kommunaler Investitionen zu verbessern. Zentrale Punkte umfassen Entlastung, Digitalisierung und Entbürokratisierung, insbesondere bei Planung, Genehmigung und Vergabe. Ohne diese Reformen wird es laut DStGB und HDB nicht möglich sein, die kommunalen Infrastrukturen effektiv zu transformieren.

Sondervermögen Infrastruktur: Ein Zeichen des Aufbruchs

Das von Bund und Ländern beschlossene Sondervermögen Infrastruktur wird als wichtiges Signal des Aufbruchs gesehen. Dr. André Berghegger, Hauptgeschäftsführer des DStGB, betont: „Mit dem von Bund und Ländern beschlossenen Sondervermögen Infrastruktur ist das richtige Signal gesetzt. Nun müssen den Worten Taten folgen.“ Die zur Verfügung gestellten 100 Milliarden Euro sollen überwiegend den Kommunen zugutekommen, um deren Vorhaben effektiv umsetzen zu können.

Vereinfachung der Planungsverfahren und Vergabeflexibilisierung

Für eine erfolgreiche Realisierung der Infrastrukturprojekte sind Vereinfachungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie eine Flexibilisierung des Vergaberechts erforderlich. Dr. Berghegger fordert schnellere und verlässlichere Prozesse: „Praxisgerechtere Vergabeverfahren brauchen zwingend mehr Flexibilität, zum Beispiel beim Losgrundsatz und höheren Wertgrenzen.“ Dies soll gewährleisten, dass Projekte unterschiedlicher Größenordnungen von einer Vielfalt an Bauunternehmen umgesetzt werden können.

Engagement der Bauindustrie: Vielfalt als Erfolgsfaktor

Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des HDB, hebt die Bereitschaft der Bauunternehmen hervor, sich den anstehenden Bauaufgaben zu widmen: „Die Bauunternehmen stehen bereit, die enormen Bauaufgaben in unseren Städten und Gemeinden kurzfristig zu lösen.“ Dabei ist die Vielfalt der Projekte entscheidend, damit sowohl kleine als auch große Bauunternehmen partizipieren können, was besonders im Mittelstand von Bedeutung ist.

Vergaberecht: Effizienz durch angepasste Vergabeformen

Das Vergaberecht sollte die wirtschaftliche Beschaffung von Bauleistungen unterstützen, ohne unnötig komplex zu sein. Dr. Berghegger und Müller betonen: „Öffentliche Auftraggeber müssen für sich entscheiden können, welche Vergabeform bei den vielen Bauaufgaben im Einzelfall für sie die richtige ist.“ Die unterschiedlichen Komplexitäten der Projekte erfordern angepasste Vergabeformen, um die Leistungsfähigkeit der Bauwirtschaft optimal zu nutzen.

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