Einführung neuer Arbeitsschutzprämien durch die BG BAU

20.05.2026

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat angekündigt, ihr Förderprogramm ab dem 1. Juli 2026 mit neuen Arbeitsschutzprämien für Drohnen sowie temporäre Absturz- und Durchsturzsicherungen zu erweitern. Ziel dieser Maßnahmen ist es, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen in der Bauwirtschaft weiter zu fördern. Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU, erläuterte: „Mit den neuen Prämien stärken wir gezielt den präventiven Arbeitsschutz in unseren Mitgliedsunternehmen und unterstützen sie dabei, in sichere Lösungen zu investieren.“

Förderung von Drohnen

In der Bauwirtschaft übernehmen Drohnen zunehmend Aufgaben, die mit hohen Sicherheitsrisiken verbunden sind. Dazu gehören Kontroll- und Reinigungsarbeiten an schwer zugänglichen Stellen wie Dächern, Fassaden, Schächten und Kanälen. Um den Einsatz dieser Technologie zu fördern, übernimmt die BG BAU ab dem 1. Juli 2026 Zuschüsse zur Anschaffung von Drohnen, dem Erwerb eines Drohnen-Führerscheins sowie deren Anmeldung beim Luftfahrt-Bundesamt. Die Förderung ist beitragsabhängig und kann bis zu 2.000 Euro pro Jahr und Mitgliedsunternehmen betragen.

Prämien für temporäre Sicherheitsstrukturen

Absturz- und Durchsturzunfälle zählen zu den häufigsten Ursachen für tödliche Arbeitsunfälle im Bauwesen. Um diese Risiken zu mindern, fördert die BG BAU ab dem 1. Juli 2026 die Anschaffung temporärer Absturzsicherungen für Schalungsarbeiten sowie temporärer Durchsturzsicherungen für Arbeiten an lichtdurchlässigen Dachbauteilen. Die Förderung kann beitragsabhängig (bis zu 3.000 Euro) oder beitragsunabhängig erfolgen, wobei letztere bis zu 10.000 Euro umfassen kann.

Vereinfachte Förderbedingungen

Parallel zur Einführung neuer Prämien hat die BG BAU das Antragsverfahren überarbeitet, um den Zugang zu den Arbeitsschutzprämien zu erleichtern. Die bestehenden Förderstufen der beitragsabhängigen Förderung wurden neu strukturiert. Statt fünf gibt es ab dem 1. Juli 2026 nur noch vier Stufen:

– Stufe A: Mitgliedsbeitrag 100 bis 1.000 Euro, Förderung bis zu 250 Euro
– Stufe B: Mitgliedsbeitrag 1.001 bis 25.000 Euro, Förderung bis zu 5.000 Euro
– Stufe C: Mitgliedsbeitrag 25.001 bis 100.000 Euro, Förderung bis zu 10.000 Euro
– Stufe D: Mitgliedsbeitrag ab 100.001 Euro, Förderung bis zu 20.000 Euro

„Wir wollen erreichen, dass möglichst viele Unternehmen in einen wirksamen Arbeitsschutz investieren können und sie dabei finanziell noch besser unterstützen“, sagt Wellnhofer.

Auslaufende Arbeitsschutzprämien

Im Zuge der Neuausrichtung werden einige bestehende Arbeitsschutzprämien zum 30. Juni 2026 eingestellt. Übergangsregelungen ermöglichen jedoch, dass Unternehmen Förderanträge noch bis ein Jahr nach Erwerb eines förderfähigen Produkts stellen können, sofern der Kauf vor dem 30. Juni 2026 erfolgt. Zu den auslaufenden Prämien gehören unter anderem Leiter-Lift-Systeme, staubarme Schleifsysteme, Elektro-Fugenschneider und Defibrillatoren.

Die BG BAU passt kontinuierlich ihre Förderprogramme an, um technische Neuerungen im Arbeitsschutz optimal zu nutzen und die Sicherheit auf Baustellen zu erhöhen.

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