Nach intensiver Prüfung und umfassender Einbeziehung beteiligter Stellen hat der Landkreis Mansfeld-Südharz dem Antrag der Firma KNAUF auf Erkundungsbohrungen zugestimmt. Diese Entscheidung wurde nach der Auswertung von zwei Fachgutachten und zehn Stellungnahmen getroffen. Übergeordnete Behörden und Landesämter, darunter das Landesamt für Geologie und Bergbau sowie der Gewässerkundliche Landesdienst, wurden in den Prozess eingebunden.

Erkundungsbohrungen mit Schutzstatus vereinbar

Seit dem Antragseingang am 30. August 2024 führte das zuständige Umweltamt des Landkreises eine über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Prüfung durch. Landrat André Schröder erklärt: „Die geplanten Erkundungsbohrungen sind mit dem Schutzstatus vereinbar, die geringfügigen Eingriffe durch die Firma KNAUF finden ausschließlich auf Wegflächen statt.“

Die Fachgutachten kamen zu dem Ergebnis, dass die Erkundungsbohrungen bei fachmännischer Ausführung keinen Einfluss auf den Wasserhaushalt haben. Dies führte zu der Einschätzung, dass keine fachlichen Einwände gegen die Bohrungen bestehen.

In den Abwägungsprozess wurden außerdem Naturschutzvereinigungen wie BUND und NABU einbezogen. Ihre Stellungnahmen und Einwände wurden vom Landkreis berücksichtigt.

Es wird betont, dass die Entscheidung zu den Erkundungsbohrungen keine Vorentscheidung zur Rohstoffgewinnung sei.

Auflagen für das Unternehmen KNAUF

Mit der Genehmigung wird die Firma KNAUF angewiesen, sich an die vorgegebenen Wegstrecken zu halten und die Bohrlöcher ordnungsgemäß zu verfüllen. Der entsprechende Bescheid wird sowohl der Firma als auch den beteiligten Naturschutzorganisationen zugestellt.

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