EuGH bestätigt Ausschluss sanktionierter Personen von Hauptversammlungen

13.03.2026

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rechtssache C-465/24 klargestellt, dass im Rahmen von EU-Sanktionen das Einfrieren von Anteilen – bekannt als Asset Freeze – zur Folge hat, dass sanktionierte Personen von der Teilnahme und vom Stimmrecht in Hauptversammlungen ausgeschlossen werden. Diese Entscheidung betrifft nicht direkt die STRABAG SE, jedoch bestätigt sie die bisherige Praxis des Unternehmens, die sie nach der Sanktionierung des russischen Oligarchen Oleg Deripaska und später der MKAO Rasperia Trading Limited umgesetzt hat.

Umsetzung der Sanktionen bei STRABAG SE

Die STRABAG SE hat seit der Verhängung der EU-Sanktionen gegen Oleg Deripaska und Rasperia Trading Limited streng darauf geachtet, die Bestimmungen des Asset Freeze einzuhalten. Das Unternehmen hat Rasperia von allen Hauptversammlungen ausgeschlossen und den Entzug ihres Stimmrechts sichergestellt. Diese Maßnahmen wurden durch das jüngste Urteil des EuGH nun bestätigt.

Klarstellungen und weitere Maßnahmen

Der Vorstandsvorsitzende der STRABAG SE, Stefan Kratochwill, hat folgende Maßnahmen des Unternehmens bekanntgegeben: Neben dem Ausschluss von Hauptversammlungen wurden alle Dividendenzahlungen eingefroren, das von Rasperia entsandte Aufsichtsratsmitglied abberufen und der Anteil von Rasperia an STRABAG SE auf unter 25 Prozent reduziert. Kratochwill betont, dass diese Schritte im Einklang mit der neuen EuGH-Entscheidung stehen, die die Rechtsauffassung der STRABAG SE stärkt.

Offene Verfahren und Klarstellung der Rechtssituation

Obwohl Rasperia gegen die Beschlüsse der STRABAG SE Hauptversammlungen angefochten und ein Vorabentscheidungsverfahren beim österreichischen OGH angestrengt hat, sieht das Unternehmen die maßgebliche sanktionsrechtliche Fragestellung durch das aktuelle EuGH-Urteil als geklärt an. Das EuGH-Urteil bestätigt, dass sanktionierte Inhaber von Anteilszertifikaten kein Teilnahme- und Stimmrecht in Hauptversammlungen haben. Damit wird der Ausschluss von Rasperia als rechtmäßig erachtet.

Link zur Quelle

Auch interessant:

Kaimauer-Sanierung in der Hamburger Speicherstadt mit Spezialbeton

Kaimauer-Sanierung in der Hamburger Speicherstadt mit Spezialbeton

In der Hamburger Speicherstadt, einem UNESCO-Welterbe seit 2015, wird derzeit die historische Kaimauer am Kehrwieder saniert. Diese Maßnahme ist notwendig geworden, da die über 100 Jahre alten Bauwerke deutliche Abnutzungserscheinungen und Schäden aufweisen. Ziel ist...

Bauer-Hausausstellung 2026: Treffpunkt der Spezialtiefbau-Branche

Bauer-Hausausstellung 2026: Treffpunkt der Spezialtiefbau-Branche

Vom 16. bis 18. April 2026 richtet die BAUER Maschinen GmbH ihre traditionelle Hausausstellung aus. Erwartet werden etwa 1.200 Fachbesucher aus verschiedenen Ländern. Das Motto der Veranstaltung lautet „Born in Drilling, Growing for the Future“. Veranstaltungsort ist...

Neueste Lexikoneinträge:

Probenahme nach LAGA PN 98

Die LAGA PN 98 (LAGA-Mitteilung 32, Stand Mai 2019) ist eine seit 2001 geltende fachliche Richtlinie für die einheitliche Probenahme fester Abfälle und abgelagerter Materialien bei stofflicher Verwertung oder Beseitigung. Sie standardisiert das Vorgehen bei der...

Technisches Bauwerk im Sinne der Ersatzbaustoffverordnung

Die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) ist seit dem 1. August 2023 in Kraft und regelt den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe (MEB) in „technische Bauwerke“. Ob ein Vorhaben als technisches Bauwerk einzuordnen ist, entscheidet regelmäßig darüber, welche...

Bodenverbesserung mit Kalk im Erdbau

Kalkbehandlung ist im Erdbau eine gezielte chemisch-mineralogische Veränderung des anstehenden Bodens, um Einbaufähigkeit, Verdichtbarkeit und Tragverhalten zu verbessern oder dauerhaft zu stabilisieren. Praktisch entscheidend ist dabei, dass sich insbesondere...

Geotechnische Kategorien nach EC 7, DIN 1054, DIN 4022

Geotechnische Kategorien dienen der Festlegung von Mindestanforderungen an Umfang und Qualität von Baugrundaufschlüssen, Feldversuchen und geotechnischen Laboruntersuchungen in Abhängigkeit von Bauaufgabe und Baugrund. Es wird zwischen drei Kategorien unterschieden,...

Geotechnische Kategorie GK 3

Nach DIN EN 1997-1 (Eurocode EC 7) bzw. DIN 4020 und DIN 1054 wird zwischen drei verschiedenen Geotechnischen Kategorien unterschieden. In diesem Artikel wird die Geotechnische Kategorie GK 3 umfassend erläutert. Eine Übersicht und grundsätzliche Informationen finden...