Die Bodengruppe UL gehört zur Hauptgruppe der feinkörnigen Böden. Der Begriff stammt aus der DIN 18196, „Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“.
Es handelt sich hierbei um leichtplastische Schluffe mit einer Fließgrenze von w(L) ≤ 35 %. Die Plastizitätszahl I(P) ist ≤ 4 % oder der Boden liegt unterhalb der A-Linie im Plastizitätsdiagramm. Der Boden ist bindig.
Der Anteil an Körnern mit einer Korngröße von ≤ 0,063 mm (Grenze zwischen Schluff und Sand) muss wenigstens 40 Gew.-% betragen. Die Unterscheidung zum leichtplastischen Ton (Bodengruppe TL) erfolgt nicht über die Korngröße, sondern über die Plastizität. Entsprechend erfolgt hier keine weitere Differenzierung.
Erkennungsmerkmale
Typische Erkennungsmerkmale an der Handprobe sind eine niedrige Trockenfestigkeit, eine schnelle Reaktion beim Schüttelversuch und keine oder eine nur leichte Plastizität beim Knetversuch.
Gerade im Grenzbereich ist eine Verwechslung mit der Bodengruppe UM möglich.
Beispiele
Typische geogene Vertreter der Bodengruppe UL sind Löss oder Hochflutlehme.
Bautechnische Eigenschaften der Bodengruppe UL
Die DIN 18196 weist der Bodengruppe UL bautechnische Eigenschaften qualitativer Art zu. Es ist jedoch zu beachten, dass es sich hierbei nicht um normative Festlegungen handelt. Die Angaben sind als „grobe Leitlinie“ zu verstehen. Die Böden sind entsprechend stets im Einzelfall im Hinblick auf die jeweilige Fragestellung hin zu untersuchen und zu bewerten.
Folgende bautechnische Eigenschaften werden zugewiesen:
- mäßige Scherfestigkeit
- mäßige Verdichtungsfähigkeit (ggf. mit Schaffußwalze)
- mittlere bis gute Zusammendrückbarkeit
- geringe bis mittlere Durchlässigkeit
- sehr große Erosionsempfindlichkeit
- sehr große Frostempfindlichkeit
Bautechnische Eignung der Bodengruppe UL
Aus den vorgenannten bautechnischen Eigenschaften lässt sich die Eignung des Bodens für verschiedene Bauaufgaben abschätzen.
Auch hier gilt, dass es sich nur um grobe Anhaltspunkte handelt, die keinen normativen Charakter haben. Die Beurteilung für den konkreten Einzelfall ist vom geotechnischen Sachverständigen vorzunehmen.
Als Baugrund ist die Bodengruppe grundsätzlich geeignet. Die Gründung ist entsprechend hierauf auszulegen, bei üblichem Hochbau und einer wenigstens steifen Konsistenz ist eine Flachgründung in der Regel ausreichend.
Die Eignung als Baustoff kann für verschiedene Einsatzzwecke wie folgt abgeschätzt werden:
- ungeeignet für Erd- und Baustraßen
- mäßig brauchbar für Straßen- und Bahndämme
- brauchbar für Dichtungen
- ungeeignet für Stützkörper
- ungeeignet für Dränagen