Bodenklassen

Bodenklassen unterteilen Boden und Fels in Kategorien, die eine sichere Planung, Kalkulation und Abrechnung von Erdarbeiten ermöglichen sollen. Geregelt waren sie in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), genauer in der Norm DIN ATV 18300, Erdarbeiten.

Bodenklassen sind streng genommen überholt und wurden durch Homogenbereiche ersetzt, die stattdessen seit 2015 in der DIN ATV 18300 aufgeführt werden. Gerade bei nicht-öffentlichen Bauvorhaben ist die Verwendung von Bodenklassen jedoch weiterhin gebräuchlich.

Die Bodenklassen werden durch den Bodengutachter im Bodengutachten definiert. Folgende Einteilung wird vorgenommen:

  • Bodenklasse 1: Oberboden
  • Bodenklasse 2: Fließende Bodenarten
  • Bodenklasse 3: Leicht lösbare Bodenarten
  • Bodenklasse 4: Mittelschwer lösbare Bodenarten
  • Bodenklasse 5: Schwer lösbare Bodenarten
  • Bodenklasse 6: Leicht lösbarer Fels und vergleichbare Bodenarten
  • Bodenklasse 7: Schwer lösbarer Fels

Beschreibung der Bodenklassen

Jede Klasse bringt ihre Eigenheiten mit, die bei der Planung und Kalkulation zu berücksichtigen sind:

Bodenklasse 1

Oberboden (bzw. Mutterboden) ist die oberste Bodenschicht und die Bodenklasse 1. Sie enthält organische Bestandteile und ist für Pflanzen und Tiere bedeutsam. Sie ist zwingend zu erhalten und darf nicht vernichtet werden. Hierfür sorgt sogar ein Gesetz, nämlich das Gesetz zum Schutz des Mutterbodens (§ 202 BauGB).

Bodenklasse 2

Unter Bodenklasse 2 fallen sogenannte fließende Bodenarten, die hohe Wassergehalte aufweisen und das Wasser nur schwer abgeben (aus Laiensicht „Schlamm“). Diese Böden eignen sich nicht als Baustoff und sind problematisch, wenn zum Beispiel Baugruben darin angelegt werden sollen. Die Böschung fließt dann wortwörtlich aus.

Bodenklassen 3 bis 5

Die Bodenklassen 3 bis 5 benennen die Lösbarkeit von Boden von leicht über mittelschwer bis schwer. Unter welche Klasse ein konkreter Aushubboden fällt, führt oft zum Streit, wenn es für die Abrechnung von Relevanz ist. Erster Anhaltspunkt ist das Bodengutachten. Kann keine Einigung erzielt werden, ist es sinnvoll, den Bodengutachter hinzuzuziehen und den Boden nach Aushub beurteilen zu lassen. Üblicherweise werden die Bodenklassen 3 bis 5 aber gar nicht mehr getrennt ausgeschrieben oder angeboten. Bei der Leistungsfähigkeit der heutigen Bagger hat sich diese Einteilung überholt, wenn nicht gerade mit einem Minibagger gearbeitet wird. Die Unterteilung ist eher historisch begründet (siehe weiter unten).

Bodenklasse 6

Die Bodenklasse 6 behandelt leicht lösbaren Fels und „vergleichbare Bodenarten“. Zum Beispiel fallen unter Bodenklasse 5 Böden, die höchstens 30 Gew.-% Steine enthalten, die mehr als 0,01 m³ und höchstens 0,1 m³ Rauminhalt enthalten. Zur besseren Vorstellung: 0,01 m³ entspricht einem Würfel mit einer Kantenlänge von etwa 20 cm und 0,1 m³ einem Würfel mit einer Kantenlänge von etwas weniger als einem halben Meter. Böden, die mehr als 30 Gew.-% solcher Steine enthalten aber ansonsten aus Ton, Schluff, Sand oder Kies bestehen, sind zwar genau genommen kein Fels, werden aber in der Bodenklasse 6 für vergleichbare Bodenarten geführt.

Bodenklasse 7

Bodenklasse 7 ist abschließend schwer lösbarer Fels. Hierunter ist Fels zu verstehen, wie man ihn sich laienhaft vorstellt: Wenig Klüfte, fester mineralischer Zusammenhalt. Innerhalb von Bodenklasse 7 kann es verschiedene Felsarten geben, die unterschiedlich gut zu lösen sind. So wird es einen Unterschied machen, ob Tonschiefer oder Granite vorliegen. Umso wichtiger ist es für den Unternehmer, neben der Klasse auch die Beschreibung aus dem Bodengutachten zu kennen.

Historie der Bodenklassen

Wie oben bereits erwähnt ist die Aufteilung der Bodenklassen historisch bedingt und durch den technischen Fortschritt weitestgehend überholt.

Erstmalig eingeführt wurden Klassen im Hinblick auf die Gewinnung im Jahre 1958, ebenfalls in der bereits genannten DIN 18300. Hier waren es noch 8 Klassen, die zum Beispiel nach Kriterien abgegrenzt wurden, ob ein Boden noch mit einem Spaten oder eben nicht mehr mit einem Spaten bearbeitet werden kann.

Der Spaten ist in den Folgejahren jedoch zunehmend von den Baustellen verschwunden, so dass auch die Notwendigkeit gesehen wurde, die Bodenklassen entsprechend anzupassen. Die Einteilung, wie sie oben aufgeführt ist, wurde erstmals 1979 in einer Novelle der DIN 18300 eingeführt. Der Spaten ist verschwunden und die Lösbarkeit wird allgemein und ohne Bezugsgerät angegeben.

Der Fortschritt hört nicht auf und durch die Zunahme der Leistungsfähigkeit der Erdbaumaschinen macht eine Unterscheidung oftmals wenig Sinn. Hinzu kommt, dass neben den Bodenklassen noch zahlreiche weitere Klassen für andere Gewerke existieren, die eine Zuordnung der Böden unübersichtlich machen können. Hierunter fallen neben den Erdarbeiten auch die Bohrarbeiten, Verbauarbeiten, Ramm-, Rüttel- und Verpressarbeiten und einige mehr.

Zur Vereinheitlichung der Klassifikationssysteme wurden schließlich 2015 die Homogenbereiche eingeführt und die Bodenklassen aus der Normung gestrichen. Das hält sie jedoch nicht davon ab, auch noch Jahre nach der Einführung Verwendung zu finden.

Folgen für den Bauherrn

Je höher die Bodenklasse, desto teurer wird im Allgemeinen der Aushub. Eine Vermengung der Bodenklassen 3 bis 5 ist in der Regel in Ordnung, weil eine Aufteilung den Abrechnungsaufwand erhöht, obwohl die Kosten in etwa vergleichbar sind.

Bei Bodenklasse 6 und 7 kann der Unterschied jedoch beträchtlich sein. Während Klasse 6 mit einem entsprechenden Bagger mit einer Schaufel mit Reißzähnen noch gut bearbeitbar ist, kann bei Bodenklasse 7 das Erfordernis bestehen zu meißeln, zu fräsen oder gar zu sprengen. Daher sollte hier möglichst getrennt abgerechnet werden. Im Streitfall sollte der Bodengutachter hinzugezogen werden. So können bei der Baugrubenabnahme der Böschungsanschnitt beurteilt oder – sofern noch nicht abgefahren – auch der vor Ort lagernde Aushub begutachtet werden.

Während die Definition und Anwendung von Homogenbereichen bei öffentlichen Bauvorhaben verpflichtend ist, kann die Vereinbarung von Bodenklassen aufgrund ihrer Einfachheit insbesondere im privaten Bereich sinnvoller sein.