Die Geotechnik ist ein Sammelbegriff für verschiedene Disziplinen im Bauingenieurwesen, die sich mit der Analyse und Beschreibung der mechanischen Eigenschaften des Untergrunds sowie der Interaktion zwischen Baugrund und Bauwerk befassen.
Zu den Teilbereichen der Geotechnik gehören beispielsweise die Boden- und Felsmechanik, der Erd- und Grundbau, der Fels- und Tunnelbaus sowie der Spezialtiefbau. Zunehmend gewinnt auch Boden- und Grundwasserschutz an Bedeutung, die in der Umweltgeotechnik Berücksichtigung finden.
Historische Entwicklung des Begriffs
Der Begriff „Geotechnik“ wurde erstmals im frühen 20. Jahrhundert von einer Kommission der schwedischen Eisenbahnverwaltung im Zusammenhang mit der Untersuchung von Hangrutschungen verwendet.
Eine führende englischsprachige Zeitschrift für Geotechnik wird von der britischen Institution of Civil Engineers (ICE) unter dem Namen „Géotechnique“ seit 1948 herausgegeben. Der französische Titel rührt daher, dass die Zeitschrift ursprünglich als gesamteuropäische Zeitschrift herausgebracht werden sollte.
In Deutschland gewann der Begriff „Geotechnik“ Anfang der 1990er-Jahre mit der Umbenennung der Deutschen Gesellschaft für Erd- und Grundbau (DGEG) in Deutsche Gesellschaft für Geotechnik (DGGT) an Bedeutung. Von der DGGT wird mit der „Geotechnik“ auch die einzige deutsprachige Zeitschrift zum Thema herausgebracht.
Insgesamt ist der Begriff also vergleichsweise jung. Anfänglich noch im Bauingenieurwesen aufgegangen, hat sich die Geotechnik jedoch zu einem eigenständigen Fachbereich entwickelt.
Geotechnik studieren
Ein Studium in Geotechnik bietet eine Kombination aus grundlegenden theoretischen Kenntnissen und praxisorientierter Ausbildung. Die Studierenden werden in Fächern wie Ingenieurgeologie, Boden-, Gebirgs- und Felsmechanik sowie Bauingenieurwesen unterrichtet. Dadurch entwickeln sie insbesondere ein vertieftes Verständnis für Boden und Fels als Baugrund und Baumaterial.
Meist handelt es sich um Masterstudiengänge, die auf einem Bachelor im Bauingenieurwesen aufbauen. Aber auch Vertiefungen in der Ingenieurgeologie nach einem Bachelorstudium der Geowissenschaften werden angeboten.
Deutschlandweit gibt es zahlreiche Hochschulen, die über entsprechende Institute verfügen und Studiengänge in der Fachrichtung Geotechnik anbieten:
- Bauhaus-Universität Weimar
- Bergische Universität Wuppertal – Lehr- und Forschungsgebiet Geotechnik
- Brandenburgische Technische Universität Cottbus – Fachgebiet Bodenmechanik und Grundbau/Geotechnik
- Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover – Institut für Geotechnik
- Karlsruher Institut für Technologie – Institut für Bodenmechanik und Felsmechanik
- Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen – Lehrstuhl für Geotechnik im Bauwesen
- Ruhr-Universität Bochum – Lehrstuhl für Grundbau, Boden- und Felsmechanik
- Technische Universität Bergakademie Freiberg – Institut für Geotechnik
- Technische Universität Berlin – Institut Grundbau und Bodenmechanik
- Technische Universität Braunschweig – Institut für Grundbau und Bodenmechanik
- Technische Universität Clausthal – Institut für Geotechnik und Markscheidewesen
- Technische Universität Darmstadt – Institut und Versuchsanstalt für Geotechnik
- Technische Universität Dortmund – Lehrstuhl Baugrund-Grundbau
- Technische Universität Dresden – Institut für Geotechnik
- Technische Universität Hamburg-Harburg – Institut für Geotechnik und Baubetrieb
- Technische Universität Kaiserslautern – Fachgebiet Bodenmechanik und Grundbau
- Technische Universität Kaiserslautern – Fachgebiet Bodenmechanik und Grundbau
- Technische Universität München – Lehrstuhl und Prüfamt für Grundbau, Bodenmechanik, Felsmechanik und Tunnelbau
- Universität der Bundeswehr München – Institut für Bodenmechanik und Grundbau
- Universität Duisburg-Essen – Fachgebiet Geotechnik
- Universität Kassel – Institut für Geotechnik und Geohydraulik
- Universität Siegen – Institut für Geotechnik
- Universität Stuttgart – Institut für Geotechnik
Zusätzlich gibt werden Studiengänge im Bereich der Ingenieurgeologie angeboten, deren Absolventen sich ebenfalls häufig im Bereich der Geotechnik wiederfinden:
- Christian-Albrechts-Universität zu Kiel – Institut für Geowissenschaften
- Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg – Lehrstuhl für Geologie
- Luther-Universität Halle-Wittenberg – Fachgebiet Ingenieurgeologie
- Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen – Lehrstuhl für Ingenieurgeologie und Hydrogeologie
- Technische Universität Bergakademie Freiberg – Institut für Geologie
- Technische Universität Berlin – Fachgebiet Ingenieurgeologie
- Technische Universität Darmstadt – Institut für Angewandte Geowissenschaften
- Universität Bremen – Fachgebiet Marine Ingenieurgeologie
Der Sachverständige für Geotechnik
„Sachverständiger für Geotechnik“ ist kein geschützter Begriff, der einen Nachweis der Sachkunde erfordert. Entsprechend darf sich im Grunde jeder als „Sachverständiger für Geotechnik“ bezeichnen, ohne einer zu sein.
Der Arbeitskreis AK 2.11 der Fachsektion Erd- und Grundbau der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e.V. hat jedoch eine Empfehlung erarbeitet, die Kriterien für Sachkunde und Berufserfahrung festlegt. Die Empfehlung „EASV Sachverständige für Geotechnik – Anforderungen an Sachkunde und Erfahrung“ wird nicht von externer Stelle überprüft, sondern dient in erster Linie potentiellen Sachverständigen für Geotechnik als Leitfaden für die Bewertung der eigenen Kompetenz.
Erfüllt ein Bauingenieur oder Geowissenschaftler die Voraussetzungen der Empfehlung, so soll er die Berufsbezeichnung „Sachverständiger für Geotechnik nach EASV“ führen und unter entsprechenden Berichten angeben. Um eine geschützte Berufsbezeichnung handelt es sich jedoch nicht, auch wenn die Vorgaben der Empfehlung sehr umfassend sind.
Wesentliche Säulen, die eine Bezeichnung „Sachverständiger für Geotechnik nach EASV“ rechtfertigen, sind:
- Sachkunde durch ein entsprechendes Hochschulstudium
- Sachkunde durch Berufserfahrung
- Fortbildung und Weiterbildung
Weiterhin gibt es öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige, die von den Industrie- und Handelskammern nach § 36 der Gewerbeordnung öffentlich bestellt und vereidigt werden. Die Bestellung kann Teilaspekte der Geotechnik abdecken, zum Beispiel für „Baugrundbeurteilung, Böschungen und Gründungen im Lockergestein“. Solche Sachverständige werden beispielsweise im Auftrag von Gerichten tätig. Die Bezeichnung darf nicht geführt werden, sofern keine Bestellung und Vereidigung vorliegt.