Offene Wasserhaltung

Bei einer offenen Wasserhaltung wird Wasser, das einer Baugrube aus Böschung und Sohle frei fließend zusetzt, kontrolliert und schadlos abgeführt. Es handelt sich hierbei um eine Art der Schwerkraftentwässerung, bei der das Wasser ausschließlich aufgrund eines hydraulischen Gefälles den Entnahmestellen zufließt.

Prinzipschnitt einer offenen Wasserhaltung bei einer Baugrube
Prinzipschnitt der offenen Wasserhaltung einer Baugrube: (1) Grundwasserspiegel vor der Absenkung, (2) Maßgebliche Absenkung innerhalb der Baugrube, (3) Grundwasserspiegel nach der Absenkung, (4) Drainagestrang zur Absenkung

Neben Grundwasser wird so auch Niederschlagswasser und dadurch bedingter Zufluss von Oberflächenwasser beseitigt werden. Zum Schutz der Böschungen vor zufließendem Oberflächenwasser kann es sinnvoll sein, Fanggräben an der Böschungsschulter anzulegen.

Technische Umsetzung der offenen Wasserhaltung

Typische Mittel der offenen Wasserhaltung ist die Anlage von Gräben, Rinnen und Kiesrigolen, die zu Pumpensümpfen hin entwässern. Dort kann das zusammenlaufende Wasser über Pumpen gefördert und einem geeigneten Vorfluter wie einem Bach oder der Kanalisation zugeführt werden.

Eine offene Wasserhaltung kann durchgängig in Betrieb sein oder nur zeitweise laufen. Möglich sind zum Beispiel schwimmergesteuerte Lösungen, die erst ab einem definierten Wasserstand in Betrieb gehen.

Zu beachten ist, dass die Sohle einer Baugrube bei einer offenen Wasserhaltung nur selten gänzlich trockengelegt werden kann, wenn der Baugrund nicht eine sehr hohe Durchlässigkeit aufweist. Dies gilt insbesondere für Bauzustände.

Entsprechend sollte der Aushub insbesondere bei bindigen Böden zum Schutz vor Aufweichung geneigt angelegt werden. Beim Erreichen der Zieltiefe kann eine Sauberkeitsschicht aus hoch durchlässigem Material aufgebracht werden, in der das Wasser abfließen kann. Ohne Schutzschicht besteht vor allem beim Befahren mit Baumaschinen das Risiko, dass das Wasser in den Boden eingearbeitet und das Planum hierdurch zerstört wird.

Bedingungen für die Umsetzung

Grundsätzlich handelt es sich bei der offenen Wasserhaltung um eine vergleichsweise einfache und kostengünstige Variante der Wasserhaltung, die jedoch nur für bestimmte Rahmenbedingungen geeignet ist. So sollten folgende Bedingungen zutreffend sein, damit eine offene Wasserhaltung zum Erfolg führt:

  • Standfeste Böden, wie beispielsweise bindige Böden und grobe nichtbindige Böden, oder Fels
  • Geringe Absenktiefen

Bei frei aus Böschungen laufendem Wasser stellt sich ein steiles hydraulisches Gefälle ein, das zu hohen Fließgeschwindigkeit, einem hohen Wasserandrang und einer hohen Schleppkraft führen kann. Feinsande beispielsweise neigen bei einer offenen Wasserhaltung zum Fließen, was die die Standsicherheit von Böschungen gefährden kann. Entsprechend müssen die zu entwässernden Böden entsprechend standfest sein und Bodenpartikel dürfen vom Wasser nicht abtransportiert werden. Dies ist bei entsprechend geringen Absenktiefen beispielsweise bei Grobkies der Fall.

Wasserrechtliche Erlaubnis für Wasserhaltung erforderlich

Das Absenken von Grundwasser stellt eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung dar. Die ist in § 8 und § 9 des Wasserhaushaltsgesetzes geregelt. Bei Erteilung der erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnis für eine temporäre Grundwasserabsenkung wird überprüft, ob schädliche Grundwasserveränderungen zu erwarten sind und ob weitere öffentlich-rechtliche Anforderungen erfüllt sind.

Nach § 46 Abs. 1 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes kann die Wasserhaltung von der Erlaubnispflicht freigestellt werden, wenn keine Grundwasserverunreinigungen vorhanden sind und durch die Absenkung keine Schäden zu erwarten sind.

Zuständig für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Wasserhaltung ist die Wasserbehörde.

Risiken der offenen Wasserhaltung

Die Grundwasserabsenkung über eine offene Wasserhaltung ist nicht frei von Risiken und nicht für alle Bereiche gleichermaßen geeignet. So können durch die Absenkung des Grundwasserspiegels umliegende Gebäude durch Setzungen geschädigt werden.

Setzungen durch eine Grundwasserabsenkung können beispielsweise Auftreten, wenn Ton- oder Schluffböden durch den Wasserentzug austrocknen. Sie können dann Schrumpfen, was sich durch Senkungen an der Tagesoberfläche bemerkbar machen kann. Insbesondere wenn diese Schichten ungleichmäßig ausgebildet sind, kann dies zu ungleichmäßigen Senkungen führen und sich so Setzrisse an benachbarten Bauwerken bilden.

Daher sind offene Wasserhaltung vor allem im innerstädtischen Bereich problematisch. Hier bieten sich dicht ausgebildete Baugruben an, bei denen das Grundwasser im Baugrubenbereich lediglich verdrängt und nicht abgesenkt wird.

Der Absenktrichter, der sich durch eine offene Wasserhaltung ausbildet, kann rechnerisch abgeschätzt werden. So kann überprüft werden, ob umliegende Gebäude einen ausreichenden Abstand zur Baugrube aufweisen.