Bei SLW 60 handelt es sich um einen Schwerlastwagen mit einem Gesamtgewicht von 60 t, bei SLW 30 handelt es sich analog um einen Schwerlastwagen mit einem Gesamtgewicht von 30 t. Die Abkürzung SLW steht für Schwerlastwagen. Es handelt sich um sich um Regelfahrzeuge, die für die Bemessung von Tragwerken o.ä. angesetzt werden.
Die Abmessungen für SLW 60 und 30 sind identisch. So handelt es sich bei dem Schwerlastwagen um ein dreiachsiges Fahrzeug mit einem Achsabstand von 1,5 m. Die Reifen sind jeweils 2,0 m auseinander (gemessen von der Radmitte). Vorne und hinten ist nochmals ein Fahrzeugüberstand von 1,5 m anzusetzen. Der Schwerlastwagen ist jeweils 3,0 m breit, daraus ergibt sich eine Gesamtfläche von 18 m². Die Abmessungen können den nachfolgenden Abbildungen entnommen werden:
Lastangaben für die Regelfahrzeuge
Gerechnet wird mit Kraft und nicht mit Masse, so dass die Angabe von Tonnen in die jeweiligen Kilonewton umzurechnen sind. Die Erdbeschleunigung wird vereinfacht zu 10 m/s² angenommen, so dass sich folgende Gesamtlasten ergeben:
- 600 kN Gesamtlast für SLW 60
- 300 kN Gesamtlast für SLW 30
Die Lasten können gleich verteilt angenommen werden, so dass sich bei jeweils 6 Rädern (3 Achsen mit je 2 Rädern) folgende Radlasten ergeben:
- 100 kN Radlast für SLW 60
- 50 kN Radlast für SLW 30
Die Radaufstandsfläche wird auch für jeden Reifen gleich angenommen:
- 0,6 m Länge auf 0,2 m Breite für SLW 60
- 0,4 m Länge auf 0,2 m Breite für SLW 30
Gemäß Handbuch ZTV-E StB kann die Lastausbreitung im Kontaktbereich von Reifen und Fahrbahn unter einer Neigung von 2:1 gegen die Horizontale angenommen werden. Gemäß (alter) DIN 1072 kann bei Ansatz von Ersatzflächenlasten eine Lastausbreitung von 30° gegen die Lotrechte angenommen werden, was in etwa dem vorgenannten Ansatz entspricht.
Wirktiefe der Lasten
Die Wirktiefe der Lasten der Regelfahrzeuge ist nicht mit der von üblichen Hochbauten zu vergleichen. So sind gemäß vorgenanntem Handbuch in erster Linie bei geringer Überdeckung von rund 0,5 m bis 1,5 m induzierte Spannungen zu erwarten, die wesentlichen Einfluss auf beispielsweise Rohrleitungen unterhalb der Straße nehmen können.
In diesem Zusammenhang sei auch auf das Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 127 – Statische Berechnung von Abwasserkanälen und -leitungen verwiesen, in dem das Thema Lastannahmen für Regelfahrzeuge aufgegriffen wird.
Flächenlast für SLW 60 und SLW 30
Je nach Anwendungsfall ist der Ansatz von Radlasten oder gar Flächenlasten mit Bezug auf die Radaufstandsfläche nicht zielführend. Eine weitere Möglichkeit ist daher die Angabe einer Ersatzflächenlast, die zum Beispiel für den Ansatz von Verkehrsregellasten auf Bauwerkshinterfüllungen herangezogen werden können.
Im Zusammenhang mit SLW 60 und 30 handelt es sich bei Ersatzflächenlasten um die Angabe einer fiktiven Spannung, bei der die Gesamtlast auf die Grundfläche des Regelfahrzeugs bezogen wird.
Somit ergeben sich für folgende Flächenlasten für die Regelfahrzeuge:
- 33,3 kN/m² für SLW 60
- 16,7 kN/m² für SLW 30
Die Angaben lassen sich über die einfachen Rechnungen 600 kN / (6,0 m x 3,0 m) bzw. 300 kN / (6,0 m x 3,0 m) nachvollziehen.
Worauf gehen die Regelfahrzeuge SLW 60 und SLW 30 zurück?
Die Regelfahrzeuge stammen aus der früheren DIN 1072 und wurden hier im Kontext von Straßen- und Wegbrücken als Lastannahmen angegeben. In diesem Zusammenhang wurden unter anderem Brückenklassen definiert. Die höchsten Brückenklassen waren 30/30 und 60/30, wobei die Zahlen auf die Regelfahrzeuge hinwiesen.
So war bei der Brückenklasse 60/30 der Lastfall von einem 60 t Schwerlastwagen auf der Hauptspur und auf gleicher Höhe von einem 30 t Schwerlastwagen auf der Nebenspur zu berücksichtigen.
Die DIN 1072 ist heute jedoch nicht mehr gültig. Ab 2003 wurde sie zu großen Teilen vom DIN Fachbericht 101, „Einwirkungen auf Brücken“, und seit 2010 durch den Eurocode 1, Teil 2 (EN 1991 Teil 2), ersetzt. Nichtsdestotrotz ist der Ansatz der Schwerlastwägen SLW 60 und 30 noch häufig zu finden.