Die Lasten aus dem Bauwerk müssen zwangsläufig über den Baugrund abgetragen werden, daran führt kein Weg vorbei. Idealerweise steht hierfür möglichst oberflächennah tragfähiger Boden an, um die Gründungskosten gering zu halten.
Ein tragfähiger Boden muss gewährleisten, dass der Boden nicht unter dem Fundament wegbricht und dass das Bauwerk keine unverträglichen Setzungen erfährt. Ersteres fällt unter den Begriff Standsicherheit, letzteres unter Gebrauchstauglichkeit.
Ob ein Boden tragfähig ist, hängt nie nur allein vom Boden ab, denn für ein Einfamilienhaus gelten andere Anforderungen an den Boden als für ein Brückenwiderlager. Im Wesentlichen können Böden in bindige, nichtbindige und organische Böden unterteilt werden. Meistens sind nichtbindige Böden tragfähiger als bindige Böden. Organische Böden sind für Gründungen nicht geeignet. Ebenfalls häufig ungeeignet sind aufgefüllte oder angeschüttete Böden.
Die Tragfähigkeit lässt sich auch in Zahlen ausdrücken. So kann die Standsicherheit bei beispielsweise Flachgründungen über Grundbruchberechnungen nachgewiesen werden, an deren Ende der Bemessungswert des Sohlwiderstands in kN/m² steht. Dieser ist bereits um die Teilsicherheitsbeiwerte gemäß den Anfordernungen des Eurocode abgemindert.
Die Einwirkungen aus einem Bauwerk, die über das Fundament an den Baugrund weitergeben werden und bei denen ebenfalls die erforderlichen Teilsicherheitsbeiwerte berücksichtigt sind, müssen dann kleiner sein als der Bemessungswert des Sohlwiderstands sein. Dann ist eine ausreichende Tragfähigkeit nachgewiesen.
Für Regelfälle kann die ausreichende Tragfähigkeit in Abhängigkeit der Bodeneigenschaften und der Gründung nach dem vereinfachten Nachweis gemäß Norm DIN 1054 nachgewiesen werden.
Es ist zu beachten, dass nicht mehr die aufnehmbare Sohldrücke (DIN 1054:2005-01) oder die zulässigen Bodenpressungen (DIN 1054:1976-11) angegeben werden. Hier ist in der Praxis häufig noch ein durcheinander der Begrifflichkeiten zu beobachten. Es sind hier jedoch verschiedene Werte gemeint, weshalb die Unterscheidung bei der Beurteilung der Trafähigkeit von Böden essentiell ist.