Ein vollkommener Brunnen ist ein Brunnen, der einen Grundwasserleiter in Gänze erschließt und am unteren Ende einen Grundwassergeringleiter erreicht. Ob ein Brunnen vollkommen ist, hat also in seiner fachlichen Bedeutung nichts damit zu tun, ob er fehlerfrei gebaut wurde.

Ein Grundwasserleiter ist eine Schicht, die aufgrund ihrer Durchlässigkeit dazu geeignet ist, von Wasser in signifikanten Mengen durchströmt zu werden. Ein Beispiel hierfür wären Sande und Kiese. Das Gegenteil wäre der Grundwassernichtleiter oder -geringleiter, der so feinporig ist, dass kein oder so gut wie kein Wasser fließen kann. Bei Tonböden handelt es sich um einen solchen Geringleiter.

Um einen vollkommenen Brunnen zu erhalten benötigt man wenigstens einen Grundwasserleiter, der oberhalb von einem Grundwassergeringleiter liegt. Möchte man nun einen solchen Brunnen erstellen, der die gesamte grundwassererfüllte Schicht erfasst, so hat die Brunnenbohrung vollständig durch den Grundwasserleiter zu erfolgen, bis die Oberkante des Grundwassergeringleiters erreicht wird.

Das Gegenteil davon wäre der unvollkommene Brunnen. Bei diesem wird nur teilweise in Grundwasserleiter gebohrt und der Geringleiter nicht erreicht.

Die Art der Erschließung des Grundwasserleiters, hat einen Einfluss auf die Anströmung, die zum Beispiel bei Pumpversuchen oder Grundwasserabsenkungen zu berücksichtigen ist. Wird das Grundwasser an einem vollkommenen Brunnen abgepumpt, dann strömt das Wasser hauptsächlich horizontal zu. Von unten kann keine Anströmung erfolgen, da hier der Geringleiter liegt. Bei einem unvollkommenen Brunnen hingegen strömt das Grundwasser auch von unten zu.

Bei einer bauzeitlichen Grundwasserabsenkung ist entsprechend zu beachten, dass die Wassermenge bei unvollkommenen Brunnen bei sonst gleichem Aufbau höher ist. Überschlägig wird hier pauschal meist ein Zuschlag von 25 % berücksichtigt.