Im Jahr 2024 registrierte der Kampfmittelräumdienst (KMRD) in Rheinland-Pfalz insgesamt 610 Fundmeldungen. Im Rahmen dieser Funde wurden etwa 15 Tonnen Munition sowie sieben Bombenblindgänger mit einem Bruttogewicht von über 50 Kilogramm geborgen und entschärft. Diese Maßnahmen tragen maßgeblich zur Sicherheit in der Region bei.

Zusätzlich zu den regulären Fundmeldungen bearbeitete der KMRD 32 Amtshilfeersuchen von Waffenbehörden. Diese betrafen die Abholung von Amnestiemunition, vor allem Infanteriemunition. Bei diesen Einsätzen wurde ein Gesamtgewicht von rund 5.000 Kilogramm vernichtet. Die sichere Beseitigung dieser Munition leistet einen entscheidenden Beitrag zur Reduzierung von Gefahren durch nicht mehr benötigte Waffen und Munition.

Erklärungen des ADD-Präsidenten

Laut Thomas Linnertz, Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), jährt sich das Ende des Zweiten Weltkrieges in diesem Jahr zum 80. Mal. Er betont: „Trotzdem finden wir immer noch gefährliche Relikte des Krieges. Die Arbeit des Kampfmittelräumdienstes ist dabei von entscheidender Bedeutung für unsere Sicherheit.“ Linnertz hebt die Leistungen der Männer des Kampfmittelräumdienstes hervor, die uns vor unsichtbaren Bedrohungen schützen.

Der KMRD wird vom Land Rheinland-Pfalz vorgehalten und organisatorisch der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zugeordnet. Er besteht aus einer Leit- und Koordinierungsstelle in Koblenz sowie Räumgruppen in Koblenz und Worms, die insgesamt 14 Mitarbeiter umfassen. Die Hauptaufgabe ist die Beseitigung von Kampfmitteln und die Suche nach diesen bei konkreten Hinweisen.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeiten

Die Tätigkeit des KMRD basiert auf dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz von Rheinland-Pfalz. Danach sind die örtlichen Ordnungsbehörden für die ordnungsbehördliche Gefahrenabwehr verantwortlich. Sie können jedoch den KMRD zur Amtshilfe hinzuziehen. Diese Amtshilfe ist auf Maßnahmen zur Abwehr konkreter Gefahren beschränkt und umfasst nicht die Beurteilung von Grundstücken in Bezug auf Kampfmittelbelastung oder -freiheit. Diese Aufgaben müssen durch private Fachunternehmen übernommen werden.

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