LBEG: Lilac Solutions Deutschland GmbH bekommt Feld „Sehnde-Lithium“

30.03.2025

Die Lilac Solutions Deutschland GmbH, mit Sitz in München, hat vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) die Genehmigung zur Aufsuchung von Lithium im Feld „Sehnde-Lithium“ erhalten. Das Erlaubnisfeld umfasst eine Fläche von nahezu 773 Quadratkilometern. Es erstreckt sich von Burgdorf bis Hildesheim im Westen und von Wendeburg bis Ambergau im Osten. Diese Erlaubnis ist zunächst auf fünf Jahre bis zum 31. März 2030 befristet.

Geografische Lage des Erlaubnisfeldes

Das Erlaubnisfeld „Sehnde-Lithium“ befindet sich in einer Region zwischen Hannover, Salzgitter, Braunschweig und Hildesheim. Es umfasst Teile der Region Hannover und der Landkreise Goslar, Hildesheim, Peine und Wolfenbüttel. Auch die kreisfreie Stadt Salzgitter fällt in das Gebiet des Erlaubnisfeldes. Die Städte Bad Salzdetfurth, Bockenem, Burgdorf, Hannover, Hildesheim, Laatzen, Langelsheim, Lehrte, Peine, Sarstedt und Sehnde sowie die Samtgemeinde Baddeckenstedt und verschiedene Gemeinden wurden im Zuge des Erlaubnisverfahrens informiert.

Nutzung von Lithium

Lithium ist ein essentielles Element für die moderne Industrie, insbesondere in der Herstellung von leistungsfähigen Batterien. Diese Batterien spielen eine zentrale Rolle bei der Speicherung von regenerativ erzeugter Energie. Der Abbau von Lithium soll in Norddeutschland nach dem Prinzip des Bohrlochbergbaus erfolgen. Bei diesem Verfahren werden Flüssigkeiten aus mehreren tausend Metern Tiefe gefördert, die Lithium enthalten. Nach der Abscheidung des Lithiums können die restlichen Flüssigkeiten wieder in die entsprechenden Untergrundschichten zurückgeführt werden.

Antragsverfahren und Zustimmung

Die Lilac Solutions Deutschland GmbH hatte den finalen Antrag zur Aufsuchung von Lithium Ende November des Vorjahres eingereicht. Das LBEG hat diesen Antrag umfassend geprüft und zahlreiche betroffene Gemeinden und Städte um Stellungnahme gebeten. Dazu zählten etliche Kommunen der betroffenen Region. Die Erlaubnis zur Aufsuchung bedeutet, dass Lilac Solutions grundsätzlich das Recht erhält, die Untersuchungen vorzunehmen. Allerdings erfordert die tatsächliche Durchführung konkreter Aufsuchungshandlungen die Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne. Hierfür ist ein gesondertes Beteiligungsverfahren erforderlich.

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