Mit Keller oder ohne bauen? Ein Blick auf den Baugrund

Mit Keller oder ohne bauen? Ein Blick auf den Baugrund

Ein Keller ist sicherlich eine Bereicherung für jedes Haus. Allerdings ist eine Unterkellerung auch immer mit Kosten verbunden, die das Bauvorhaben deutlich verteuern können. Damit ist die Entscheidung für oder gegen einen Keller oft auch eine Frage des Geldbeutels. Dieser Artikel erläutert einige Punkte mit Blick auf den Baugrund, die bei der Entscheidung bedacht werden sollten.

Berücksichtigung der Bodenverhältnisse beim Kellerbau

Der Baugrund ist bei der Überlegung pro oder contra Kellerbau außerordentlich wichtig. Hierbei grundsätzlich zwei Extreme zu unterscheiden, die auf der einen Seite für und auf der anderen Seite gegen einen Keller sprechen.

Schwer lösbarer Boden oder Fels

Jeder Keller benötigt eine Baugrube und die Erstellung der Baugrube ist zwangsläufig mit Erdaushub verbunden. Aber Boden ist nicht gleich Boden. So gibt es solchen, der sich sehr leicht lösen lässt. Dieser stellt für die Baugrubenerstellung kein besonderes Problem dar.

Es gibt aber auch solchen, der sich sehr schwer lösen lässt. Hierunter fallen zum Beispiel halbfeste oder feste bindige Böden und natürlich auch Fels. Auf den Kellerbau im Fels wird im Artikel „Keller bauen bei felsigem Baugrund“ näher eingegangen.

Im Bodengutachten finden sich oftmals noch sogenannte Bodenklassen nach DIN 18300 (alt). Offiziell finden sich diese nicht mehr in der Normung wieder, allerdings ist deren Angabe immer noch sehr verbreitet. Bodenklasse 5 weist auf einen schwer lösbaren Boden hin, die Bodenklassen 6 und 7 zeigen Fels an.

Ist der Boden schwer lösbar oder liegt gar Fels vor, so schlägt sich der erhöhte Aufwand für das Baggern auch auf die Kosten des Kellers nieder. Bei Fels kann gegebenfalls auch gar nicht gebaggert werden, sondern das Gestein muss mit dem Meißel gelöst werden. Im Extremfall muss sogar gesprengt werden. Für den Keller eines Einfamilienhauses rechnet sich dieser Aufwand kaum.

In diesem Fall sollte sich die Entscheidung für einen Keller gut überlegt werden. In jedem Fall muss aber der schwer lösbare Boden bzw. Fels bereits durch die Bodenuntersuchung erkannt worden sein und im Angebot berücksichtigt werden, andernfalls drohen teure Nachträge. Trostpflaster: Der Boden lässt sich zwar schwer lösen, ist aber wunderbar für die Gründung geeignet. Diese fällt entsprechend günstiger aus.

Gering tragfähige Böden

Gegenteilige Überlegungen bei der Entscheidung pro oder contra Keller sind bei gering tragfähigen Böden anzustellen. Über beispielsweise weiche bindige Böden oder Torf lassen sich Lasten aus dem Bauwerk nicht ohne erhebliche Verformungen und damit Setzungen abtragen. Möchte man auf einem solchen Grundstück bauen geht dies mit entsprechend hohen Kosten für die Gründung einher.

Wenn der schlechte Boden aber nur in den ersten Metern auftritt, dann kann der Bauherr aus der Not eine Tugend machen. Denn dann wäre ohnehin eine teure Sondergründung oder ein Bodenaustausch notwendig. Wenn schon Boden in erheblichem Umfang abgetragen werden muss, dann kann es sich lohnen, statt Ersatzboden einzubringen, einen Keller zu bauen. Wer ohnehin mit Keller bauen möchte, braucht dann auch keine Bauchschmerzen wegen der schlechten Nachrichten aus dem Bodengutachten zu haben.

Einfluss von Grundwasser auf den Keller

Die Wasserverhältnisse sind beim Kellerbau ebenfalls zu berücksichtigen. Steht das Grundwasser bereits knapp unter dem Gelände an, macht sich das auf zweierlei Art bei Aufwand und Kosten des Kellerbaus bemerkbar:

Zum einen sind erhöhte Anforderungen an die Abdichtung des Kellers zu berücksichtigen. Eine Möglichkeit besteht beispielsweise in der Errichtung des Kellers als sogenannte „Weiße Wanne“, einem wasserundurchlässigem Bauwerk aus WU-Beton. Wichtig ist hierbei allerdings zu verstehen, dass es sich bei WU vielmehr um ein Konzept und nicht nur um einen besonderen Beton handelt. Die Ausführung sollte durch einen entsprechend versierten Fachbetrieb erfolgen.

Zum anderen ist für die Herstellung der Baugrube für den Keller eine Wasserhaltung erforderlich. Das bedeutet, dass der Grundwasserstand für die Bauzeit abgesenkt werden muss, um das Bauwerk trockenen Fußes errichten zu können. Bei einer entsprechend hohen Absenkung ist eine sogenannte geschlossene Wasserhaltung erforderlich, die durch gebohrte oder gespülte Brunnen erfolgt, andernfalls kann gegebenenfalls auch eine offene Wasserhaltung Einsatz finden. Auch hierfür können erhebliche Kosten anfallen. Die Wasserhaltung ist so lange zu betreiben, bis der Keller gegen Auftrieb gesichert ist.

Kosten sparen mit Teilunterkellerung?

Entspricht die Grundfläche des Kellers der Grundfläche des Bauwerks, ist von einer Vollunterkellerung die Rede. Ein Haus muss allerdings nicht voll unterkellert werden, auch eine Teilunterkellerung ist möglich. Ein kleinerer Keller kostet dann natürlich auch weniger als ein größerer Keller.

Was zunächst nach einem einfachen Einsparpotential klingen mag, kann in der Praxis zu Problemen führen, denen man sich zumindest bewusst sein sollte.

Der Fall des oben beschriebenen gering tragfähigen Bodens, der zunächst für einen Keller spricht, spricht beispielsweise gegen eine Teilunterkellerung. Denn für ein Bauwerk sollte nach Möglichkeit auch eine Gründungsart angestrebt werden. Mischgründungen sind kompliziert und die Planungskosten fressen mögliche Ersparnisse durch eine Teilunterkellerung auf. Ist der Boden besonders schlecht, kann auch die Kombination des Kellers mit einer Pfahlgründung im nicht unterkellerten Bereich erforderlich sein. Hier sind natürlich keine Ersparnisse durch die Teilunterkellerung zu erwarten.

Eine Teilunterkellerung kommt entsprechend vor allem dort in Betracht, wo von einem einheitlichen Baugrund ausgegangen werden kann, der für vergleichbare Setzungen des unterkellerten und nichtunterkellerten Teils sorgt. Hier hält sich zusätzlicher Aufwand bei Planung und Ausführung in Grenzen.

Ein weiteres Argument, dass auf der Contra-Seite der Teilunterkellerung zu verbuchen ist, ist die schwere Zugänglichkeit von Problemstellen, die unterhalb des nichtunterkellerten Teils des Hauses liegen. Es ist bereits unangenehm, einen Keller freizulegen, weil beispielsweise eine mangelhafte bzw. defekte Abdichtung von außen ausgebessert werden soll. Richtig kompliziert wird es allerdings, wenn man nochmal an den Teil unter der Bodenplatte des höherliegenden Gebäudeteils muss.

Fazit

Aus Perspektive der Nutzung eines Hauses ist ein Keller eigentlich immer reizvoll, aber so gut wie immer auch mit Mehrkosten gegenüber einer Variante ohne Keller verbunden. Wie hoch die Kosten ausfallen, ist stark abhängig vom Baugrund und damit vom konkreten Grundstück. Bei der Entscheidung pro oder contra Kellerbau sollten daher immer auch die Angaben aus dem Bodengutachten Berücksichtigung finden.

Sollte der Wunsch nach einer Unterkellerung bestehen, ist es sinnvoll, dies dem Bodengutachter bereits vor Durchführung der Bodenuntersuchung mitzuteilen. So kann die Baugrunderkundung darauf abgestimmt und im Bodengutachten konkrete Hinweise und Empfehlungen zum Kellerbau angegeben werden.