In Kiel stellte Landesumwelt- und Küstenschutzminister Tobias Goldschmidt im Rahmen der Kabinetts-Pressekonferenz Anfang November die aktuelle kritische Lage bezüglich der globalen Erwärmung dar und betonte die Dringlichkeit von Maßnahmen zum Schutz vor klimabedingten Ereignissen wie das kürzliche Ostseehochwasser in Schleswig-Holstein.

Vor diesem Hintergrund hat die schwarz-grüne Koalition ein neues Landeswassergesetz entworfen, das den Küstenschutz als „übergeordnetes öffentliches Interesse“ definiert. Dies erlaubt es Behörden beispielsweise, Deichverbreiterungen auch gegen bestehende Naturschutzvorgaben durchzusetzen.

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Enteignungen bei verweigerter Kooperation zukünftig schneller möglich

Der Gesetzentwurf fordert zudem von Flächenbesitzern verstärkte Kooperation, da im Falle einer Verweigerung von Landbereitstellungen Enteignungen künftig schneller möglich wären. Der Binnenland-Hochwasserschutz erhält lediglich ein symbolisches „öffentliches Interesse“. Somit haben betroffene Regionen wie Kellinghusen keine rechtlichen Neuerungen zur Umsetzung von Schutzkonzepten.

Fördergelder für Konzepte zum Hochwasserschutz

Kommunen und Verbände sind aufgerufen, Konzepte zum Hochwasserschutz zu entwickeln, wobei erhöhte Fördergelder in Aussicht stehen. Eine landesweite Starkregen-Karte soll Hausbesitzern Orientierung bieten. Bei neuen Bauprojekten soll Versickern Vorrang vor Ableitung des Wassers haben.

Finanzierung von Schutzkonzepten über Abwassergebühr

Die Kosten von Schutzmaßnahmen können zudem künftig einfacher auf die Abwassergebühr umgelegt werden. Die Umsetzung erhöhter Gebühren ist fallabhängig, jedoch steigen die Abwassergebühren landesweit um etwa fünf Euro jährlich durch den angepassten „Wassercent“, der einen sparsameren Wasserverbrauch fördern soll.

Änderungen am Entwurf sind noch möglich, eine Umsetzung ist für Anfang 2025 geplant.

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