Die BAUINDUSTRIE hat ein Positionspapier zur vorgeschlagenen EU-Verordnung (COM (2025) 984) veröffentlicht, das auf die Beschleunigung von Umweltprüfungen abzielt. Diese Verordnung soll dazu beitragen, Genehmigungsverfahren durch Vereinfachung und Vermeidung von Doppelprüfungen zu verkürzen, um Projekte im Wohnungsbau, Energienetze und Infrastruktur zügiger umsetzen zu können. Die BAUINDUSTRIE bewertet den Vorschlag der EU-Kommission als bedeutenden Schritt zur Reduzierung der Bürokratie und hat dazu spezifische Neuerungen formuliert.
Einführung eines Projektpaten für Umweltverfahren
Ein zentraler Vorschlag der BAUINDUSTRIE ist die Ergänzung der geplanten „Environmental Single Point of Contact“ durch einen behördlichen „Projektpaten“ für jedes Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)-pflichtige Vorhaben. Dieser soll die Verantwortung für die Steuerung, Koordination und Einhaltung der Zeitziele eines Projekts tragen.
Vermeidung von Parallel- und Doppelverfahren
Umweltprüfungen sollen koordiniert und gemeinsam durchgeführt werden, um Parallel- oder Doppelverfahren auszuschließen. Die koordinierenden Behörden müssen hierfür ausreichend Einflussmöglichkeiten erhalten, um eine effiziente Durchführung zu gewährleisten.
Rechtssichere Handhabung von Projektänderungen
Bei Projekten mit Änderungen, die keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen mit sich bringen, soll es keine neue UVP geben. Die BAUINDUSTRIE fordert, die Kriterien hierfür objektiver und klarer zu fassen, etwa nur bei einer erheblichen räumlichen Ausweitung.
Einführung der materiellen Präklusion
Die BAUINDUSTRIE plädiert für die materielle Präklusion, wodurch Einwände im Gerichtsverfahren ausgeschlossen werden können, wenn sie nicht schon im Verwaltungsverfahren geäußert wurden. Dies dient der Stärkung der Rechtssicherheit und der Verfahrensökonomie.
Verbindlichkeit und Straffung der Fristen
Unterstützt werden verbindliche Fristen, insbesondere bei der Öffentlichkeitsbeteiligung. Gleichzeitig wird eine Straffung der Beteiligungszeiträume gefordert, um eine tatsächliche Beschleunigung der Verfahren zu erreichen.
Praxistauglichere Ausrichtung des Artenschutzes
Für den Artenschutz wird eine praxisorientierte Bewertung auf Populationsebene anstelle des strikten Individualschutzes vorgeschlagen. Europarechtlich abgesicherte Ausnahmen sollen bei Projekten von überwiegendem öffentlichen Interesse möglich sein.
Vollständige Digitalisierung der Umweltprüfungen
Eine vollständige Digitalisierung der Umweltprüfungen wird als neuer Standard vorgeschlagen. Dies umfasst die Antragstellung, Abstimmungen und die Öffentlichkeitsbeteiligung auf digitalen Plattformen, wodurch papierbasierte Verfahren entbehrlich werden.
Weitere Vereinfachungen und Entlastungen
Zu den weiteren Vereinfachungen gehören die Einführung von Stichtagsregelungen, eine Reduzierung der UVP-pflichtigen Vorhaben und eine angemessenere Prüftiefe. Speziell kleine und mittlere Verkehrsinfrastrukturprojekte sollen entlastet werden, um deren Umsetzung zu erleichtern.



