Sandabbau in Schaafheim: Gemeinde genehmigt Grundstückstausch

18.03.2025

Die Gemeinde Schaafheim im Landkreis Darmstadt-Dieburg hat einem Grundstückstausch zugestimmt, der den Weg für die Erweiterung des Sandabbaus ebnet. Eine Bürgerinitiative (BI) hatte in einem Bürgerbegehren versucht, den Tausch zu verhindern. Doch das Begehren wurde als unzulässig abgelehnt. Sabine Schwöbel-Lehmann von der BI bezeichnet den 26. Februar als „historisch schlimmen Tag“.

Erweiterung des Abbaugebiets beschlossen

Durch die Zustimmung der Gemeinde ist die Erweiterung des Quarzsand-Abbaugebiets durch das Unternehmen Gerhard Höfling möglich geworden. Dieser Schritt wurde trotz des Widerstands der BI und der bisherigen gegensätzlichen Haltung der Gemeinde unternommen. Bürgermeister Daniel Rauschenberger (CDU) teilte mit, dass die Gemeinde ihre Klage gegen das Land Hessen zurückziehen werde, die gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Darmstadt gerichtet war.

Das Unternehmen darf nun sein Tagebaugebiet erweitern, was eine Erhöhung der täglichen Fördermenge von 400 Tonnen auf 1000 Tonnen sowie eine jährliche Steigerung von 110.000 Tonnen auf 200.000 Tonnen ermöglicht. Diese Genehmigung gilt bis zum Ende des Jahres 2035; die Wiederverfüllung hat bis 2047 zu erfolgen.

Kritik an der Sandabbau-Erweiterung

Kritiker bemängeln, dass der Trockenabbau von Sand erhebliche Mengen an Staub aufwirbelt, der gesundheitsgefährdend sein könne. Sabine Schwöbel-Lehmann von der BI warnt, dass der Staub krebserregend sei und sich schädlich auf die gesamte Region auswirken könne.

Neben der BI haben auch der BUND und ein Privateigentümer Klage gegen die Erweiterung eingereicht. Diese sind beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel anhängig. Ein Eilantrag wurde kürzlich vom Verwaltungsgericht Darmstadt abgewiesen.

Position der Gemeinde

Bürgermeister Rauschenberger betont die finanziellen Vorteile für die Gemeinde durch die Gewerbesteuer des Unternehmens. Durch den Grundstückstausch soll verhindert werden, dass die Abbaugrube näher an die Ortslage rückt. Er sieht die Angelegenheit als „befriedet“ an. Das Unternehmen verpflichtet sich, keinen Abbau westlich des Eichenwegs durchzuführen, sofern nicht ein Dritter konkrete Planungen vorlegt.

Sabine Schwöbel-Lehmann wirft Rauschenberger vor, entgegen dem Willen der Wähler gehandelt zu haben. Die BI plant, die Klage des BUND weiterzuführen und Einspruch gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens zu erheben. Der Städte- und Gemeindebund hatte das Bürgerbegehren unter anderem wegen inhaltlicher Ungenauigkeit für unzulässig erklärt.

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