Ein Einzelfundament ist ein Fundament, das zur Ableitung von punktförmigen Lasten, z.B. aus Stützen, dient. Es handelt sich um eine Flachgründung. Der Grundriss ist meistens quadratisch ausgebildet, aber auch abweichende Formen wie rechteckige oder kreisförmige Fundamente sind möglich.

Sehr kleine Einzelfundamente werden häufig auch als Punktfundamente bezeichnet. Diese dienen zur Ableitung von sehr geringen Lasten, zum Beispiel bei Carports.

Welche Fläche das Fundament einnimmt, ist abhängig von den abzuleitenden Lasten und dem Baugrund. Angaben zur Widerstand des Bodens gegen Verformung und Grundbruch entnimmt der Statiker aus dem Baugrundgutachten.

Aus der nachfolgenden Abbildung geht ein der prinzipielle Querschnitt eines Einzelfundaments und des möglichen Unterbaus hervor:

Prinzipschnitt eines Einzelfundamentes mit Bodenaufbau
Prinzipschnitt eines Einzelfundamentes. Folgende Bestandteile sind dargestellt: (1) Einzelfundament, (2) Sauberkeitsschicht aus Magerbeton, (3) Schotterpolster (In Abhängigkeit vom Boden erforderlich), (4) Boden/ Baugrund

Bei Ortbeton kann die Betonage kann direkt gegen die Erde oder innerhalb einer Schalung erfolgen. Einzelfundamente werden häufig auch in Werken gefertigt und als Fertigteile auf die Baustelle transportiert. Eine Anschlussbewehrung ist je nach Bauwerk erforderlich.

Die erforderliche Einbindetiefe des Einzelfundaments ist abhängig von den abzutragenden Lasten. Je höher die Lasten sind, desto tiefer wird das Fundament im Boden erstellt. Alternativ kann die Fläche vergrößert werden, um die Lasten besser zu verteilen.

Die Mindesteinbindetiefe ergibt sich aus den Anforderungen an eine frostfreie Gründung. Diese ist regional verschieden und liegt in Deutschland überwiegend bei rund 0,8 m unter dem Gelände. In Mittelgebirgsregionen beispielsweise kann es aber auch erforderlich sein, das Einzelfundament bis zu 1,2 m unter dem Gelände einbinden zu lassen.

Ein ähnliches Gründungsbauteil ist das Streifenfundament.