Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) und der Verband der Bau- und Rohstoffindustrie e.V. (vero) haben eine Pressemitteilung veröffentlicht, die einen bedeutenden Schritt im Bereich des Baustoffrecyclings beschreibt. Sie stellt die Möglichkeit vor, Ausbauasphalt unter bestimmten Bedingungen nicht als Abfall, sondern als Nebenprodukt einzustufen. Ein solches Vorgehen könnte die Wiederverwendung erheblich vereinfachen und die Bedeutung des Materials im Straßenbau stärken.
Rechtsgutachten zur Einstufung von Ausbauasphalt
Ein von BVMB und vero in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kam zu dem Schluss, dass der beim Straßenbau anfallende Ausbauasphalt nicht zwangsläufig als Abfall zu behandeln ist. Jürgen Faupel, stellvertretender Präsident der BVMB, betont: „Diese Erkenntnis hat eine wesentliche Bedeutung für die Wiederverwendung von Ausbauasphalt.“ Der Geschäftsführer der BVMB, Daniel Jonas, weist darauf hin, dass ein erheblicher Vorteil in der verringerten Entsorgungsnotwendigkeit und der damit verbundenen umweltgerechten Nutzung liege. Voraussetzung ist, dass das Material bereits vor dem Ausbau qualitätsgeprüft und korrekt behandelt wird.
Ökologische und wirtschaftliche Vorteile
BVMB und vero sind der Ansicht, dass eine Einstufung als Nebenprodukt sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Vorteile bietet. Die Wiederverwendung von Ausbauasphalt sei nicht nur aus ökologischer Sicht sinnvoll, sondern bringe auch bedeutende wirtschaftliche Vorteile mit sich. Wie Barbara Grunewald, Geschäftsführerin von vero, erklärt: „Das unterstützt eine nachhaltigere Bauweise, senkt die Kosten und trägt zur Verringerung der Umweltbelastungen bei.“
Rechtsgrundlagen und Vergleich mit Bodenaushub
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Thema Bodenaushub hat BVMB und vero dazu veranlasst, die rechtliche Einstufung von Ausbauasphalt zu überdenken. Der EuGH urteilte, dass ausgehobener Boden unter bestimmten Voraussetzungen als Nebenprodukt statt als Abfall betrachtet werden kann. Diese Erkenntnis übertrugen die beiden Verbände auf Asphalt. Ein entsprechendes Rechtsgutachten bestätigte diese Einschätzung: Ausbauasphalt der Verwertungsklasse A kann als Nebenprodukt eingestuft werden.
Praktische Umsetzung und weitere Schritte
Die korrekte Einstufung von Ausbauasphalt setzt voraus, dass bereits vor dem Ausbau eine Qualitätsbestimmung erfolgt und eine geeignete Dokumentation für die Weiterverwendung vorliegt. Eine eventuelle Zwischenlagerung des Materials schließt die Einstufung als Nebenprodukt nicht aus. Asphalt der Verwertungsklassen B und C ist hingegen in der Regel als Abfall zu behandeln und kann nur eingeschränkt wiederverwendet werden, etwa als Deponieersatzbaustoff oder im Kaltmischverfahren.



