Landesrechnungshof NRW moniert: Straßenbau hält Kosten-, Leistungs- und Terminrahmen oft nicht ein

24.03.2025

Im Auftrag des Landesrechnungshofs (LRH) hat das Staatliche Rechnungsprüfungsamt (RPA) Münster zusammen mit den Rechnungsprüfungsämtern Düsseldorf und Köln insgesamt 295 mit Landesmitteln finanzierte Straßenbaumaßnahmen geprüft. Das Ergebnis der Prüfung zeigt, dass der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) bei einem Großteil der Projekte den Kosten-, Leistungs- und Terminrahmen nicht einhalten konnte. Darüber hinaus wurden Nachtragsvereinbarungen verspätet und Schlussrechnungen nur verzögert geprüft.

Festgestellte Verteuerungen und Leistungsänderungen

Das RPA Münster stellte bei seiner Stichprobe eine durchschnittliche Kostensteigerung von rund 30 Prozent im Vergleich zu den ursprünglichen Auftragssummen fest. Hinzu kamen bedeutende Leistungsänderungen, wie entfallene Positionen, Nachtragspositionen sowie Mengenminderungen und -mehrungen. Die wirtschaftlichen Risiken wurden dabei besonders durch die Nachträge hervorgehoben.

Das Amt führte die Leistungsänderungen auf qualitative Mängel in den Leistungsverzeichnissen zurück und empfahl in Übereinstimmung mit dem LRH, dass Straßen.NRW stärker auf Erfahrungswerte zur Kostenstabilität achten und die Planungen verbessern solle. Insbesondere sollten Konzepte zur Verbesserung der Qualität der Leistungsverzeichnisse entwickelt werden.

Bauzeiten und Vertragseinhaltung

Darüber hinaus ergaben die Untersuchungen des RPA Münster erhebliche Überschreitungen der ursprünglich festgelegten Bauzeiten. Erneut wurde übereinstimmend mit dem LRH empfohlen, dass Straßen.NRW konsequenter auf die Einhaltung der geplanten und vertraglich vereinbarten Bauzeiten achten solle. Es sei notwendig, weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der vertraglich festgelegten Ausführungsfristen zu entwickeln.

Herausforderungen bei der Termintreue

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) äußerte in seinen Stellungnahmen vom 28. August 2024 und 30. Januar 2025, dass Personalengpässe bei den beauftragten Firmen Termintreue erschweren. Ein Gutachten der Ruhr-Universität Bochum eröffnet jedoch die Möglichkeit, Bonus-Zahlungen für Bauzeitbeschleunigungen festzulegen. Die Machbarkeit und Überführung dieser Vorschläge in ein Beschleunigungsprogramm werden derzeit geprüft.

Trotz intensiver Abstimmungen im Vorfeld, etwa mit Kommunen, Versorgern und der Deutschen Bahn, könnten unvorhersehbare Verzögerungen weiterhin auftreten. Die genannte Dritte gingen dabei in der Regel keine weiteren Verpflichtungen ein, sodass Straßen.NRW keine Möglichkeit habe, die Einhaltung entsprechender Vereinbarungen zu erzwingen.

Nachträge und Schlussrechnungen

Das RPA Münster stellte fest, dass Nachtragsvereinbarungen oft verspätet abgeschlossen und Schlussrechnungen nur verzögert geprüft wurden. Beide Aspekte wurden als wirtschaftliche Risiken gesehen. Das RPA Münster forderte gemeinsam mit dem LRH, dass Straßen.NRW im Regelfall Nachtragsvereinbarungen vor der Ausführung der Leistungen abschließen und Schlussrechnungen zukünftig zeitnah prüfen und feststellen solle.

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