Grabenverbau im Absenkverfahren

12.11.2022

Der Grabenverbau im Absenkverfahren kommt zum Einsatz, wenn der Boden keine ausreichende Kurzzeitstandfestigkeit aufweist, so dass das Einstellverfahren nicht in Frage kommt. Außerdem wird der Graben im Absenkverfahren erstellt, wenn der Boden zwar grundsätzlich relativ standsicher ist, aufgrund der Grabentiefe jedoch nicht hält oder äußere Lasten (z.B. Verkehr oder Bauwerke) auf den Graben einwirken.

Die maßgebliche Norm für den Grabenverbau im Absenkverfahren ist die DIN 4124, „Baugruben und Gräben – Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten“.

Voraushub

Beim Absenkverfahren wird der Boden zunächst so weit ausgehoben, dass er noch sicher standfest ist. Die erreichbare Tiefe hängt hier immer vom konkreten Einzelfall ab. Anschließend wird ein geeignetes Verbaugerät eingestellt und der Boden im Schutze des Grabenverbaus weiter ausgehoben. Der vorauseilende Bodenaushub darf nicht weiter als 0,50 m unter die Unterkante des Gerätes erfolgen. Je nach Standfestigkeit des Bodens ist die Aushubtiefe weiter zu reduzieren.

Das Absenkverfahren

Ist der vorauseilende Aushub abgeschlossen, wird das Verbaugerät durch wechselseitiges Eindrücken mittels Bagger senkrecht eingedrückt. Hierbei werden von den Herstellern Vorgaben gemacht, welche Baggerklasse für welches Verbaugerät zu verwenden ist.

Beim Absenken kommen verschiedene Techniken zum Einsatz:

So gibt es Verbauboxen mit gelenkig gelagerten Streben, so dass diese beim Absenken eine wechselnde Neigung aufweisen. Sofern die Box über keinen starren Stützrahmen verfügt, kann der Abstand der gegenüberliegenden Platten sich nach unten vergrößern. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass des dadurch zu Auflockerungen des Bodens kommen kann, da der Verbau nicht durchgängig kraftschlüssig am Boden anliegt. Bei verformungsempfindlicher Umgebung (Gebäude, Leitungen, Verkehrsflächen im Einflussbereich) sind die Auswirkungen zu prüfen und bedarfsweise ein anderer Grabenverbau zu wählen.

Wenn die erwarteten Verformungen nicht vertretbar sind, sind Geräte zu wählen, die entsprechend gestützte Platten aufweisen. An dieser Stelle sei der Gleitschienenverbau mit Stützrahmen genannt. Dieser Verbau ist so versteift, dass die Platten parallel geführt und Auflockerungen des Bodens minimiert werden. Beim Absenken von gleitschienengestützten Verbaugeräten im Absenkverfahren ist darauf zu achten, dass beim Absenken die Streben stets horizontal liegen.

Ein Verbaugerät des Absenkverfahrens, das sich besonders für innerstädtische Bauvorhaben mit querenden Leitungen eignet, ist der Dielenkammerverbau.

Je nach Verbaugerät ist es möglich, durch Aufsatz weiterer Elemente die realisierbare Grabentiefe zu erhöhen. Wie tief der Grabenverbau geführt werden darf, ohne dass es zu einer Überlastung der Bauteile aufgrund des zunehmenden Erddrucks kommt, ist den Herstellervorgaben zu entnehmen.

Ist der Absenkvorgang abgeschlossen, ist es je nach Verbaugerät erforderlich, die Streben auszuspindeln um die Platten an den Boden zu pressen.

Wahl geeigneter Verbaugeräte

Nicht jedes Verbaugerät eignet sich für das Absenkverfahren. So gibt es einfache Verbauboxen mit starren Streben, die ausschließlich im Einstellverfahren verwendet werden. Außerdem ist es nach DIN 4124 unzulässig mittiggestützte Geräte im Absenkverfahren einzusetzen.

Alternative zum Grabenverbau im Absenkverfahren

Wenn der Boden vorübergehend ausreichend standfest sowie der Graben nicht zu tief ist und sich keine Bauwerke oder Leitungen im Einflussbereich befinden, dann kommt statt dem Absenkverfahren auch der Grabenverbau im Einstellverfahren in Frage.

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