Grabenverbau im Einstellverfahren

12.11.2022

Beim Grabenverbau im Einstellverfahren wird ein geeignetes Verbaugerät in einen bereits vollständig ausgehobenen Abschnitt eingestellt. Die maßgebliche Norm für den Grabenverbau im Einstellverfahren ist die DIN 4124, „Baugruben und Gräben – Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten“.

Beim Einstellverfahren wird das Verbaugerät über Anschlagmittel an einem Bagger fixiert und eingehoben. Es handelt sich beim Einstellen in ein vorausgehobenen Graben wohl um die einfachste Form des Grabenverbaus, der jedoch besondere Anforderungen an die Rahmenbedingungen stellt:

Anforderungen an den Boden

So ist das Einstellverfahren nur zulässig, wenn der Boden eine ausreichende Kurzzeitstandfestigkeit aufweist, damit ein Voraushub überhaupt möglich ist. So darf es zwar zu geringfügigen Nachbrüchen aus der Grabenwand kommen, der Graben insgesamt muss jedoch ausreichend standsicher sein. Ein Baugrundgutachten, das dem Boden eine ausreichende Standfestigkeit zuschreibt, sollte unbedingt vorliegen.

Wichtig ist, dass der Graben keinesfalls vor dem Einstellen der Verbaubox betreten werden darf, da der ungestützte Boden jederzeit unerwartet einbrechen kann. Sofern eine Box mit Aufsatzelement verwendet wird, muss das Aufsatzelement entsprechend vor dem Einstellen montiert werden, da andernfalls der nur teilgesicherte Graben betreten werden müsste. Auch dürfen die ungestützten Ränder des Grabens nicht betreten oder belastet werden. Auf ausreichende Abstände von beispielsweise Maschinen und Material ist zu achten.

Einbau über das Einstellverfahren

Weiterhin ist sicherzustellen, dass das Grabenverbaugerät senkrecht eingestellt wird und die Grabenbreite auf der Länge des Abschnittes gleichbleibend ist. Zwischen der Grabenwand und dem Gerät ergibt sich zwangsläufig in gewissem Maße ein Spalt, der vollständig zu füllen ist. Sofern der Verbau über die Möglichkeit verfügt, die Streben auszuspindeln, ist dies nach Einstellen der Verbaubox zu tun. Hierdurch erfolgt ein kraftschlüssiger Verbund mit dem Boden und Verformungen werden bestmöglich vermieden.

Der Graben darf nur soweit ausgehoben werden, dass er unmittelbar nach Aushub durch Einstellen des Verbaugerätes gesichert werden kann. Ein vorauseilender Aushub über mehrere Felder hinweg ist unzulässig.

Herkömmliche Grabenverbaugeräte dürfen im Graben nicht gezogen werden, sondern sind anzuheben und wieder abzusetzen. Die Schleppbox hingegen ist genau darauf ausgelegt, um im Graben gezogen werden zu können.

Umgebung des Grabenverbaus

Auch ist sicherzustellen, dass sich keine Leitungen oder Gebäude im Einflussbereich des Grabens befinden. Beim Grabenverbau im Einstellverfahren ist immer mit gewissen Auflockerungen und Verschiebungen des Bodens zu rechnen, die zu Setzungen an der Geländeoberkante führen können. Die Umgebung des Grabens muss entsprechend unempfindlich und die Setzungen hinnehmbar sein.

Alternative zum Grabenverbau im Einstellverfahren

Ist eine ausreichende vorübergehende Standfestigkeit des Bodens nicht gewährleistet oder befinden sich bauliche Anlagen im Einflussbereich des Grabens, so kann statt dem Einstellverfahren ein Grabenverbau im Absenkverfahren vorgenommen werden.

Auch interessant:

GeoTHERM expo & congress 2026 erfolgreich

GeoTHERM expo & congress 2026 erfolgreich

Die GeoTHERM expo & congress 2026 bestätigte erneut ihre Rolle als führende Fachmesse mit Kongress für Geothermie in Europa. Mit einer Besucherzahl von 8.688 Fachbesucherinnen und Fachbesuchern konnte ein leichtes Wachstum im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet werden....

Wacker Neuson und STRABAG an der Hamburger Elbchausee

Wacker Neuson und STRABAG an der Hamburger Elbchausee

Die Hamburger Elbchaussee, eine der bekanntesten Straßen der Hansestadt, steht derzeit im Mittelpunkt eines ambitionierten Infrastrukturprojekts. Ziel ist die umfassende Modernisierung eines rund 1,2 Kilometer langen Abschnitts zwischen der Betty-Levi-Passage und dem...

Neueste Lexikoneinträge:

Probenahme nach LAGA PN 98

Die LAGA PN 98 (LAGA-Mitteilung 32, Stand Mai 2019) ist eine seit 2001 geltende fachliche Richtlinie für die einheitliche Probenahme fester Abfälle und abgelagerter Materialien bei stofflicher Verwertung oder Beseitigung. Sie standardisiert das Vorgehen bei der...

Technisches Bauwerk im Sinne der Ersatzbaustoffverordnung

Die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) ist seit dem 1. August 2023 in Kraft und regelt den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe (MEB) in „technische Bauwerke“. Ob ein Vorhaben als technisches Bauwerk einzuordnen ist, entscheidet regelmäßig darüber, welche...

Bodenverbesserung mit Kalk im Erdbau

Kalkbehandlung ist im Erdbau eine gezielte chemisch-mineralogische Veränderung des anstehenden Bodens, um Einbaufähigkeit, Verdichtbarkeit und Tragverhalten zu verbessern oder dauerhaft zu stabilisieren. Praktisch entscheidend ist dabei, dass sich insbesondere...

Geotechnische Kategorien nach EC 7, DIN 1054, DIN 4022

Geotechnische Kategorien dienen der Festlegung von Mindestanforderungen an Umfang und Qualität von Baugrundaufschlüssen, Feldversuchen und geotechnischen Laboruntersuchungen in Abhängigkeit von Bauaufgabe und Baugrund. Es wird zwischen drei Kategorien unterschieden,...

Geotechnische Kategorie GK 3

Nach DIN EN 1997-1 (Eurocode EC 7) bzw. DIN 4020 und DIN 1054 wird zwischen drei verschiedenen Geotechnischen Kategorien unterschieden. In diesem Artikel wird die Geotechnische Kategorie GK 3 umfassend erläutert. Eine Übersicht und grundsätzliche Informationen finden...