Eine Unterfangung ist eine bauliche Sicherung unterhalb von Gebäuden, die ein Abrutschen oder übermäßige Setzungen verhindern soll. Sie wird vor allem dann notwendig, wenn das Fundament des Bestandsgebäudes im Zuge von Anbauten freigelegt wird oder sogar unterhalb abgegraben werden muss.

Der klassische Fall wäre eine Doppelhaushälfte, die an eine bestehende Haushälfte angebaut werden soll. Hier haben beide Bauwerkshälften in der Regel das gleiche Gründungsniveau, weshalb sich der Aufwand für die Unterfangung noch in Grenzen hält.

Deutlich aufwendiger wird es, wenn ein bestehendes Haus keinen Keller hat, der Anbau jedoch unterkellert ausgeführt werden soll. Dann ist es erforderlich, das Haus über die volle Höhe des Kellergeschosses zuzüglich der erforderlichen Einbindetiefe zu unterfangen.

Meist wird bei Unterfangungen auf die Norm DIN 4123 verwiesen, die das Vorgehen für eine abschnittsweise Unterfangung beschreibt. Der Vorteil ist hier, dass sich bei der Einhaltung der Vorgaben die notwendigen Nachweise reduzieren. Voraussetzung ist natürlich, dass die Rahmenbedingungen der Norm erfüllt werden.

Ein Nachteil der konventionellen Unterfangung nach DIN 4123 ist, dass sich unvermeidlich in gewissem Ausmaß Setzungen ergeben. Verfahrensbedingt ist damit auch bei technisch einwandfreier Ausführung zu rechnen. Dies kann sich durch Risse am Bestandsgebäude äußern, weshalb eine vorlaufende Beweissicherung mit allen Beteiligten dringend zu empfehlen ist.

Werden die Voraussetzungen der DIN 4123 nicht eingehalten oder sind Setzungen nicht hinnehmbar, dann muss für die Unterfangung auf Verfahren des Spezialtiefbaus zurückgegriffen oder die Unterfangung gesondert nachgewiesen werden. Hierunter fallen beispielsweise das Düsenstrahlverfahren, Zementinjektionen oder eine Nachgründung mit Pfählen.