Die erdseitige Wassereinwirkung auf die Bauwerksabdichtung wird durch die Wassereinwirkungsklassen nach DIN 18533-1 erfasst. Unter anderem die Wassereinwirkungsklasse wird benötigt, um eine ausreichende Bauwerksabdichtung im Sinne der vorgenannten Norm wählen zu können.
Die Ermittlung der maßgeblichen Wassereinwirkungsklasse
Liegen die benötigten Informationen zum Baugrund vor, kann die maßgebliche Wassereinwirkungsklasse Gegenüberstellung mit der Lage des geplanten Bauwerks nach folgendem Ablaufdiagramm ermittelt werden:
Die obige Abbildung steht auch als hochauflösende PDF-Datei zum Ausdrucken zur Verfügung:
Download PDF Ablaufdiagramm Bestimmung Wassereinwirkungsklasse
Ist die Wassereinwirkungsklasse ermittelt, kann die richtige Bauwerksabdichtung gewählt werden.
Folgende Kenntnisse zum Baugrund werden benötigt, um die Einwirkungsklasse festlegen zu können:
- Durchlässigkeitsbeiwert kf
- Bemessungsgrundwasserstand (HGW)
- Bemessungshochwasserstand (HHW)
Der Durchlässigkeitsbeiwert wird benötigt, um festzustellen, ob es sich um einen stark durchlässigen Baugrund nach Maßgabe der DIN 18130-1 handelt.
Des weiteren muss ermittelt werden, in welchem Bezug das Bauwerk zum Bemessungswasserstand liegt. Liegt der Wasserstand unterhalb des Bauwerks sind natürlich andere Ansprüche an eine Bauwerksabdichtung zu stellen, als wenn beispielsweise ein Keller vollständig in das Grundwasser eintaucht. Der maßgebliche Wasserstand wird durch Vergleich des Bemessungsgrundwasserstandes HGW und des Bemessungshochwasserstandes HHW ermittelt. Zum Ansatz wird der höhere Wert gebracht.
Sowohl die Wasserdurchlässigkeit als auch der Bemessungswasserstand kann von einem Bodengutachter ermittelt werden.
Einwirkungsklasse W1-E – Bodenfeuchte und nichtdrückendes Wasser
Bodenfeuchte meint Wasser, dass im Porenraum des Bodens durch Kapillarkräfte gebunden ist. Solches Wasser liegt in gewissem Umfang praktisch immer vor. Unter nichtdrückendem Wasser ist zu verstehen, dass das Wasser bei stark durchlässigem Baugrund frei durch den Boden sickern kann und sich auch nicht vorübergehend im Bauwerksbereich aufstauen kann. Damit noch die Wassereinwirkungsklasse W1-1.E Anwendung finden kann, muss zwischen dem maßgeblichen Grundwasserstand und der Bauwerksunterkante noch wenigstens ein halber Meter Abstand sein.
Wenn der Baugrund nur gering durchlässig ist, kann sich Wasser aufstauen. Dies würde ohne technische Maßnahmen die Einstufung in die Wassereinwirkungsklasse W2-E zur Folge haben. Wird eine funktionstüchtige Drainage nach DIN 4095 installiert, die das Wasser sicher und dauerhaft vom Bauwerk ableitet, dann kann die Klasse W1.2-E angesetzt werden.
Als Abdichtungsbauarten kommen bei W1.1-E Bitumen- und Polymerbitumenbahnen, Kunststoff- oder Elastomerbahnen, PMBC, Gussasphalt, MDS oder Asphaltmastix in Betracht. Unter Umständen kann auch auf eine Abdichtung verzichtet werden. Bei W1.2-E kommen die selben Verfahren wie bei W1-E mit Ausnahme von Asphaltmastix und Gussasphalt in Betracht.
Einwirkungsklasse W2-E – drückendes Wasser
Drückendes Wasser meint solches, das dauerhaft oder zeitweise geschlossen auf das abzudichtende Bauwerk einwirkt. Drückendes Wasser kann als Grundwasser, Hochwasser oder Stauwasser vorliegen.
Liegt drückendes Wasser vor, muss noch die Intensität der Einwirkung ermittelt werden. Hierbei wird untersucht, ob der Aufstau vor den erdberührten Bauteilen größer oder kleiner bzw. gleich drei Meter hoch ist. Ist die Wassersäule kleiner oder gleich drei Meter, dann wird von „mäßiger Einwirkung von drückendem Wasser gesprochen“. Hier wird die Wassereinwirkungsklasse W2.1-E angesetzt. Bei einer Wassersäule von mehr als drei Metern wird eine hohe Einwirkung festgestellt und die Klasse W2.2-E gewählt.
Die Abdichtung bei W2.1-E kann mit Bitumen- und Polymerbitumenbahnen, Kunststoff- und Elastomerbahnen oder PMBC erfolgen. Bei W2.2-E finden die selben Verfahren mit Ausnahme von PMBC Anwendung.
Einwirkungsklasse W3-E – nicht drückendes Wasser auf erdüberschütteten Decken
Ragt beispielsweise der Keller über den Grundriss der aufgehenden Stockwerke hinaus, so wird seine Decke mit Boden überbaut. Die Abdichtung ist in jedem Fall gegen Wasser auszulegen, das durch den Boden sickert und die überschüttete Decke trifft. Dann ist die Wassereinwirkungsklasse W3-E anzusetzen.
Wenn nicht sichergestellt werden kann, dass die Aufstauhöhe über der Decke auf 10 cm begrenzt werden kann oder wenn der Bemessungswasserstand nicht wenigstens 30 cm unterhalb des tiefsten Punktes der Decke ansteht, dann ist die Klasse W3-E unzulässig und die Wassereinwirkungsklasse W2-E zu wählen.
Die Abdichtung kann mit Asphaltmasix in Verbindung mit Gussasphalt, Bitumen- und Polymerbitumenbahnen, FLK, Polymerbitumen-Schweißbahnen in Verbindung mit Gussasphalt, Kunstoff- oder Elastomerbahnen oder PMBC erfolgen.
Einwirkungsklasse W4-E – Spritzwasser am Wandsockel und Kapillarwasser in und unter Wänden
Spritzwasser und Sickerwasser im oberflächennahen Bereich wirken auf den Wandsockel sowie Fundamente und/oder Bodenplatten ein. In und unter den Wänden ist mit kapillarem Aufstieg zu rechnen. Für den Bereich des Wandsockels von 20 cm unter Gelände bis 30 cm über Gelände ist die Wassereinwirkungsklasse W4-E anzusetzen, sofern keine höheren Einwirkungen zu erwarten sind.
Wenn aufgrund der Baugrundverhältnisse mit aufstauendem Wasser zu rechnen ist, der Bemessungswasserstand auf Höhe der Geländeoberkante liegt, ist die Wassereinwirkungsklasse W2-E anzusetzen.
Für die Sockelabdichtung können Bitumen- und Polymerbitumenbahnen, Kunststoff- und Elastomerbahnen, rissüberbrückende MDS, FLK oder PMBC verwendet werden.