Eine Unterfangung ist eine bauliche Sicherung unterhalb von Gebäuden, die ein Abrutschen oder übermäßige Setzungen verhindern soll. Sie wird vor allem dann notwendig, wenn das Fundament des Bestandsgebäudes im Zuge von Anbauten freigelegt wird oder sogar unterhalb abgegraben werden muss.
Der klassische Fall wäre eine Doppelhaushälfte, die an eine bestehende Haushälfte angebaut werden soll. Hier haben beide Bauwerkshälften in der Regel das gleiche Gründungsniveau, weshalb sich der Aufwand für die Unterfangung noch in Grenzen hält.

Ton – Das Gestein des Jahres 2025
Der Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler e.V. (BDG) hat Ton zum Gestein des Jahres 2025 ernannt. Mit dieser Auszeichnung wird die geologische, wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung dieses feinkörnigen Sedimentgesteins hervorgehoben. Eigenschaften von Ton Ton...

Trogbauwerk in Kamen führt Kreisstraße unter Bahnschienen
Im Südwesten von Kamen wird das Verkehrssystem durch ein neues Bauwerk verbessert. Die Arbeitsgemeinschaft ECHTERHOFF/Hugo Schneider hat den Plan für einen neuen, planfreien Verkehrsknotenpunkt umgesetzt. Im September 2023 wurde an der Südkamener Straße ein...

XXL-Schlitzwandschacht für Endlager in Slowenien
Der Bau eines Endlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Krško, Slowenien, ist ein strategisches Projekt von nationaler Bedeutung. Mit dem Bau beauftragt wurde ein Konsortium unter der Leitung von Riko d.o.o., Ljubljana. Der Testbetrieb des Lagers ist für...
Deutlich aufwendiger wird es, wenn ein bestehendes Haus keinen Keller hat, der Anbau jedoch unterkellert ausgeführt werden soll. Dann ist es erforderlich, das Haus über die volle Höhe des Kellergeschosses zuzüglich der erforderlichen Einbindetiefe zu unterfangen.
Meist wird bei Unterfangungen auf die Norm DIN 4123 verwiesen, die das Vorgehen für eine abschnittsweise Unterfangung beschreibt. Der Vorteil ist hier, dass sich bei der Einhaltung der Vorgaben die notwendigen Nachweise reduzieren. Voraussetzung ist natürlich, dass die Rahmenbedingungen der Norm erfüllt werden.
Ein Nachteil der konventionellen Unterfangung nach DIN 4123 ist, dass sich unvermeidlich in gewissem Ausmaß Setzungen ergeben. Verfahrensbedingt ist damit auch bei technisch einwandfreier Ausführung zu rechnen. Dies kann sich durch Risse am Bestandsgebäude äußern, weshalb eine vorlaufende Beweissicherung mit allen Beteiligten dringend zu empfehlen ist.
Werden die Voraussetzungen der DIN 4123 nicht eingehalten oder sind Setzungen nicht hinnehmbar, dann muss für die Unterfangung auf Verfahren des Spezialtiefbaus zurückgegriffen oder die Unterfangung gesondert nachgewiesen werden. Hierunter fallen beispielsweise das Düsenstrahlverfahren, Zementinjektionen oder eine Nachgründung mit Pfählen.